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Entschädigungszahlungen für Soldaten und Beamte

29. Oktober 2011

Verletzte Bundeswehrsoldaten, Zivilbeamte des Bundes im Ausland sowie Angehörige getöteter Soldaten im Ausland sollen finanziell und sozial besser unterstützt werden.

Der Bundestag verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, aus dem eine Verbesserung in finanzieller und sozialer Hinsicht für die betreffenden Soldaten, Angehörigen und Zivilbeamten hervorgeht.

Demnach sollen schwerverletzte Soldaten, Beamte und Zivilbeschäftigte eine Entschädigungszahlung von statt bisher 80.000 Euro künftig von 150.000 Euro erhalten. Angehörige und Kinder, die durch den Tod eines Ehepartner bzw. Elternteils verwitwet bzw. halbverwaist wurden, sollen statt bisher 60.000 künftig 100.000 Euro als Entschädigungsleistung zugesprochen bekommen.

Ursprünglich sah das Verteidigungsministerium vor, nur dann dem Soldaten eine Weiterbeschäftigung im Bundesdienst statt zu geben, wenn dieser eine Verwundung im Einsatz von mindestens 50 Prozent erlitt. Diese Grenze wurde nun auf 30 Prozent gemindert. Weiterhin sollen Einsätze im Ausland stärker auf die Altersversorgung angerechnet werden, wenn diese eine bestimmte Mindestdauer erreicht haben.

Quelle: focus.de

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