In bestimmten Tarifarten der privaten Rentenversicherung ist es möglich, dass die eingezahlten Beiträge beim Tod der versicherten Person vor Erreichen des Rentenbeginns ausgezahlt werden. Die Beitragsrückgewähr ist nicht selbstverständlich, da die Rentenversicherung eine Risikoversicherung auf das Erreichen des Rentenalters darstellt, im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung.