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Beamtenbesoldung für EU-Beamte soll gedeckelt werden

20. Dezember 2011

Am Montag, den 19. Dezember 2011, wurde die von der EU-Kommission vorgeschlagene Anhebung der Beamtenbesoldung um 1,7 Prozent für EU-Beamte von den Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten abgelehnt. Zudem liegt der Beschluss vor, die Kommission wegen ihrer Weigerung zur Aussetzung der Erhöhung gerichtlich zu verklagen.

EU-Beamte Streit um Gehaltserhöhung Die Besoldung der EU-Beamten berechnet sich nach der Formel für die Kaufkraft der Beamten in den acht EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Italien, Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Spanien, und Luxemburg. Die acht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union summieren sich zudem zu 76 Prozent des Bruttoinlandproduktes der EU, wobei sich durch die anscheinend erhöhte Kaufkraft im Jahr 2011 für EU-Beamte eine Anhebung der Besoldung ergeben hätte.

Trotz der errechneten Besoldungserhöhung von 1,7 Prozent sind sich die Mitgliedsstaaten der EU angesichts der wirtschaftlichen Lage einiger EU-Länder einig, dass im Jahr 2011 keine Erhöhung durchgesetzt werden soll. Dafür soll die Ausnahmeklausel greifen, die besagt, dass in defizitären wirtschaftlichen Situationen die Beamtenbesoldung lediglich um wenige Prozentpunkte erhöht werden kann und die Formel aussetzt. Die Mitgliedsstaaten forderten die Kommission auf, dies in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Für die Kommission steht jedoch fest, dass für sie keine Reduzierung der Besoldungserhöhung in Frage kommt. Sie sieht keinen Grund, warum die Ausnahmeregelung greifen sollte, denn die Beamten müssen bereits durch die Inflation einen Verlust der Kaufkraft hinnehmen. Zudem sei das Aussetzen der Formel rechtswidrig.

Bereits im Jahre 2009 kam es angesichts einer Erhöhung der Beamtenbesoldung im EU-Raum zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Damals forderten ebenso die EU-Mitgliedsstaaten eine Deckelung der Beamtenbesoldung. Dies wurde aber im Jahre 2010 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgewiesen.

Quelle: focus.de

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