Als aufgeschobene Rentenversicherung bezeichnet man die Zahlung einer lebenslangen Altersrente zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden, Termin. Die Beiträge bei dieser Versicherungsform sind während der gesamten Dauer des Aufschubes zu entrichten oder auch nur für einen begrenzten Zeitraum zu entrichten. Dann bezeichnet man die Zahlungszeit als abgekürzte Beitragszahlungsdauer.