Die Altersrückstellung hat einen ganz bestimmten Sinn und Zweck. Da im Alter das Risiko an Erkrankungen steigt, hat man die Altersrückstellung in einen Versicherungsvertrag mit aufgenommen. Dies bedeutet konkret: die PKV – Unternehmen müssen 80 % der über den Prozentsatz von 3,5 hinausgehenden tatsächlichen Zinserträge aus der Altersrückstellung zur späteren Beitragsentlastung verwenden. Dabei darf eine Grenze von 2,5 % der vorhandenen Altersrückstellungen nicht überschritten werden. Damit ist dem Versicherten zugesichert, dass der Tatbestand des Alterns nicht zu einer Beitragserhöhung führt. Bei jüngeren Versicherten wird dies direkt zu Vertragsbeginn eingerechnet.
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