10. Januar 2016
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, müssen Sie besonders auf die Vertragsklauseln achten, die das Recht auf abstrakte Verweisung oder konkrete Verweisung vorsehen. Wenn die Vertragsbedingungen ungünstig sind, kann es passieren, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit zu einem anderen Beruf verpflichtet werden.
Wenn Sie sich gegen eine Berufsunfähigkeit vernünftig absichern wollen, sollte der Vertrag keine abstrakte Verweisung enthalten. Sonst ist es gut möglich, dass Sie aufgefordert werden, einen anderen Beruf auszuüben und keine Zahlungen von der Versicherung bekommen.
Bei der abstrakten Praxis wird davon ausgegangen, dass Sie zwar ihren Beruf nicht mehr ausüben können, andere Berufe aber durchaus weiterhin möglich sind. Wenn Sie zum Beispiel wegen körperlicher Beschwerden keine körperlich schwere Arbeit mehr durchführen können, käme eine Bürotätigkeit in Frage.
Wenn im Vertrag eine abstrakte Verweisung vorgesehen ist, hat der Versicherer das Recht, Ihnen eine Alternative nahe zu legen. Der andere Beruf kann sich von Ihrer bisherigen Tätigkeit auch deutlich unterscheiden. Wenn Sie grundsätzlich in der Lage sind, den neuen Beruf auszuüben, können Sie dazu verpflichtet werden und haben keinen Anspruch auf Zahlung seitens der Versicherung.
Wenn Ihr Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine konkrete Verweisung enthält, ist es zwar auch möglich, dass Sie auf einen anderen Beruf verwiesen werden, die Wahrscheinlichkeit ist aber deutlich kleiner.
Bei der konkreten Verweisung kann der Versicherer Sie auch auf eine andere Tätigkeit verweisen. Das ist aber nur dann möglich, wenn Sie bereits eine Umschulung absolviert und einen neuen Beruf aufgenommen haben. Sie können jedoch nicht aufgefordert werden, irgendeinen Beruf aufzunehmen, wenn dieser irgendwie körperlich und geistig zumutbar ist. Darin liegt der Unterschied zur abstrakten Verweisung.
Falls Sie beide Optionen für sich ausschließen möchten, ist zu einem Vertrag geraten, in dem gar kein Recht auf Verweisung – weder auf abstrakte noch auf konkrete – enthalten ist. Dann bekommen Sie die Versicherungsleistungen auf jeden Fall, wenn Sie berufsunfähig werden sollten.