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Abmahnungen: Der Kampf gegen die Abzocke im Internet

24. März 2013

Vor der Abzocke am Telefon und im Internet sollen demnächst Verbraucher besser geschützt werden. Hierzu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass in Zukunft bei Urheberrechtsverletzungen im Internet die Abmahnhöhe von Verbrauchern durch Anwaltskanzleien gedeckelt wird.

Der Kampf gegen die Abzocke im Internet

Bildquelle: © Gerhard Seybert – Fotolia.com

Demzufolge soll bei einer ersten Abmahnung, zum Beispiel wegen des illegalen Musikdownloads im Internet, ein Höchstbetrag in Höhe von 155,30 Euro gelten. Bisher waren Beträge in Höhe von 800 Euro und mehr absolut keine Seltenheit.

Das Gesetz soll vor allem unterbinden, dass sich Anwaltskanzleien ein Geschäft mit unzählbaren Abmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht aufbauen. Des Weiteren sieht das Gesetz einen besseren Verbraucherschutz vor unlauterer Telefonwerbung vor. Künftig sollen Verbraucher, die an Gewinnspielen teilnehmen, diese Teilnahme schriftlich bestätigen. Hiermit soll verhindert werden, dass Verbraucher unlautere Gewinnspielverträge eingehen, bei denen die finanziellen Folgen nicht überblickt werden können.

Höhere Strafen für unerlaubte Telefonwerbung

Für unerlaubte Werbeanrufe sollen in Zukunft höhere Strafen verhängt werden dürfen, und zwar Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. Dies teilte die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner von der CSU mit. Bislang galt in diesen Fällen eine Obergrenze in Höhe von 50.000 Euro.

Das Gesetz wurde bereits im Jahr 2011 von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP angekündigt. Vor einigen Tagen hatte der Bundesrat bereits die Bundesregierung dazu aufgefordert, für das sogenannte Anti-Abzocke-Gesetz einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.

Etwa 4,3 Millionen Bundesbürger im Alter ab 14 Jahren wurden laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes schon einmal abgemahnt. Im Schnitt zahlten Betroffene etwa 800 Euro pro Abmahnung.

Quelle: welt.de