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Ablauf einer Kreditentscheidung

26. April 2011

Bei der Kreditgewährung spielen verschiedene Faktoren wie persönliche Einkommensverhältnisse des Kunden, Bonität, bankinterne Daten  und die persönlichen Angaben des Kunden eine wesentliche Rolle.

Persönliche Angaben sind wichtig

Für gewöhnlich werden folgende Angaben vom Kunden für eine Kreditgewährung abverlangt:

• Name
• Alter
• Adresse
• Beruf
• Einkommensverhältnisse
• Familienstand
• Sparguthaben oder sonstiges Vermögen

Interne Daten werden berücksichtigt

Sollte ein Darlehen bei einem Kreditinstitut oder einer Versicherungsgesellschaft gestellt werden, dann werden oftmals neben den Kundenangaben auch interne Daten berücksichtigt.

Interne Daten bestehen zumeist unter anderem aus der Dauer der Kundenbeziehung, der Art der bisherigen Geschäfte, dem Zahlungsverhalten des Kunden bei eventuellen früheren Krediten sowie aus einem eventuell vorhandenen Sparguthaben und regelmäßig verbuchten Zahlungseingängen.

Daten von anderen Kreditinstituten

Sollte der Kreditnehmer noch kein Kunde des jeweiligen Kreditinstituts sein, so wird häufig auf externe Daten seitens des kreditgebenden Instituts zurückgegriffen. Externe Daten können Daten aus Auskunfteien wie die der Schufa, aus öffentlichen Verzeichnissen sowie externe Berechnungen des Kunden Scores sein.

Unterschiedliche Score-Modelle

Fast jedes Kreditinstitut besitzt für eine bessere Entscheidungsfindung ein eigenes Score-Modell, in welchem auf Grundlage der gesammelten Daten eine Prognose für die künftige Kredittilgung des Kunden erstellt wird. Gleichzeitig wird eine Empfehlung für die Kreditentscheidung getätigt. Jedoch werden Prognosen nicht ausschließlich allein zur Kreditentscheidung eingesetzt. Oftmals wird erst nach Vorliegen aller Daten entweder zugunsten oder gegen den Kunden entschieden.

Kreditentscheidung

Eine Kreditentscheidung beruht zumeist demnach nicht nur auf einen Faktor, sondern auf ein Zusammenspiel von mehreren Faktoren. Sollte ein Darlehen vergeben werden können, ist von Seiten des Kreditinstituts zu klären, zu welchen Bedingungen ein Kredit dem Darlehensnehmer gewährt werden kann (§ 6 BDSG).

Siehe auch:

Kreditabsicherung
Bonität und Beamtendarlehen