Unter dem Begriff Baubeschreibung versteht man eine detaillierte Beschreibung eines Neubaus. Aufgelistet werden dabei nicht nur die alle anfallenden Bauarbeiten, sondern auch alle benötigten Materialien. Die Baubeschreibung muss in der Regel der Bank vorgelegt werden, wenn ein Kredit zum Bau der Immobilie beantragt wird. Zudem ist die Baubeschreibung zwingender Bestandteil des Kaufvertrages und wird zusammen mit dem Kaufvertrag notariell beglaubigt. Die Baubeschreibung sollte stets einem Fachmann vorgelegt werden, dass kann ein Anwalt oder ein Architekt sein, aber auch eine Verbraucherschutzzentral
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