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Steuererklärung: Ausfüllen von Steuerformularen

29. Dezember 2013

Die derzeitige Koalition, bestehend aus SPD und CDU, will bis zum Jahre 2017 eine neue Form der Steuererklärung einführen. Die Steuererkärung sei dann bereits vom Finanzamt vorausgefüllt und muss nur noch unterschrieben zurückgesandt werden.
Ab 2017 sollen bereits persönliche Daten vom Finanzamt in die Steuererklärung eingepflegt werden

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

Mit der vorausgefüllten Steuererklärung will die Koalition den Aufwand für die Bürger wesentlich verringern. Die Daten, die vom Finanzamt bereits ausgefüllt worden sind, können vom Steuerpflichtigen via elektronischem Wege eingesehen und auch darauf zurückgegriffen werden.

Sofern die persönlichen Daten dann auf dem Heimrechner geladen sind, muss der Steuerpflichtige nur noch den Rest ergänzen, die Steuerklärung anschließend unterschreiben oder mit einer elektronischen Signatur versehen und dann dem Finanzamt zukommen lassen.

Dieses System soll nach Aussagen der Koalition bis zum Veranlagungszeitraum 2017 eingeführt werden. Eine Ausnahme stellen Rentner und Pensionäre dar, denn diese sollen bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2015 die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen können. Voraussetzung ist allerdings, dass diese keine weiteren Einkünfte zu ihrer Pension oder Rente haben.

Bisher waren nur die Arbeitgeber, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verpflichtet, die Daten des Steuerpflichtigen auf elektronischem Wege zu übermitteln. Ab dem Jahr 2014 können dann auch Steuerzahler ihre übermittelten Daten schon einsehen – der erste Schritt in Richtung vorausgefüllter Steuererklärung.

Künftig ist ebenso geplant, dass Steuerpflichtige nicht wie üblich ihre Dokumente und Belege via Post einsenden müssen. Auch hier soll dann der elektronische Weg greifen.

Quelle: welt.de

Siehe auch:
Die richtige Steuerklasse wählen