29. April 2012
Der Beihilfeantrag ist in seinem Hauptdruck „Antrag auf Gewährung von Beihilfe“ und in der Anlage „Zusammenstellung der Belege“ bei jeder Antragsstellung mit beizufügen. Sofern Aufwendungen für eine Pflege geltend gemacht werden sollen, so ist die Anlage „Pflege“ dem Beihilfeantrag beizufügen.
Zudem sind die Anlagen „Kind“, „Ehegatte“ und „Antragsteller/in“ und gegebenenfalls „Vollmacht“ dem Hauptantrag hinzuzufügen. Sollten Aufwendungen aufgrund eines Unfalls geltend gemacht werden, so muss die Anlage „Unfall“ mit eingereicht werden.
Zu beachten ist, dass die Anlage „Kind“ für jedes Kind aufgefüllt werden muss. Sind also zwei Kinder vorhanden, so müssen auch zwei Anlagen eingereicht werden. Gleiches gilt für die Anlage „Pflege“. Aufwendungen, die aus einem Unfall entstanden sind, müssen in der Anlage „Zusammenstellung der Belege“ entsprechend gekennzeichnet werden.
Die Formulare zur Beihilfe können online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Beihilfe Formulare sortiert nach den Bundesländern
Siehe auch:
Beihilfe für Beamte und Richter
Beihilfesatz für Beamte darf nicht gedeckelt werden
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