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Beamte – Beamtin – Beamter

28. September 2017

Den Begriff des Beamten / der Beamtin ist sehr umfassend, denn um den Begriff zu verstehen, muss man sich mit dem Beamtenrecht und die Beamtenbesoldung auseinandersetzen.Es existieren zahlreiche Gesetze und Normen, die sich ausschließlich mit der Berufsgruppe des Beamten beschäftigen.

Die Begrifflichkeit des Beamten

Die Gruppe der Beamten kann in vier Untergruppen unterteilt werden. So unterscheidet man zwischen:

  • dem staatsrechtlichen Beamten
  • dem haftungsrechtlichen Beamten
  • dem strafrechtlichen Beamten
  • dem gewerberechtlichen Beamten

Ferner unterscheidet man weiterhin zwischen dem unmittelbaren Beamten und dem mittelbaren Beamten. Der unmittelbare Beamte ist Teil der so genannten Staatsverwaltung, während der mittelbare Beamte eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Dienstherrn hat.

Arten eines Beamtenverhältnisses

Beamte können nach dem Dienstherrn sein:

  • Bundesbeamte
  • Landesbeamte
  • Kommunalbeamte
  • Beamte anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öff. Rechts

Nach der Bindung:

  • Berufsbeamte
  • Ehrenbeamte
  • Teilzeitbeamte
  • politische Beamte

Nach der Dauer:

  • Beamte auf Widerruf
  • Beamte auf Probe
  • Beamte auf Lebenszeit
  • Beamte auf Zeit

Nach der Befähigung:

  • Laufbahnbewerber
  • Andere Bewerber

Nach der Laufbahngruppe:

  • Einfacher Dienst
  • Mittler Dienst
  • Gehobener Dienst
  • Höherer Dienst

Der Beamtenstatus

Der Beamtenstatus regelt das besondere Beschäftigungsverhältnis des Beamten zwischen den Ländern der BRD. Seit der Förderalismusreform ab dem Jahr 2006 darf der Bund nur noch das Beamtenrecht für die Bundesbeamten gesetzgeberisch gestalten. Seit diesem Zeitpunkt besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz über das gesamte Beamtenrecht ihrer Landesbeamten, inklusive der Kommunalbeamten. Damit sind die Kompetenzen über die Gesetzgebung der Beamten wieder aufgeteilt. 1976 wurde das Beamtenrecht vereinheitlich, dies ist nun wieder aufgehoben.

Personen, welche sich in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis befinden, dürfen bestimmte Aufgaben nicht übernehmen. Diese werden dem Beamten übertragen. Der Beamte muss unparteiisch hoheitliche Aufgaben ausfüllen, sowie Aufgaben die zur Sicherung des Staates und des öffentlichen Lebens dienen.

Das Beamtenrecht

Das Beamtenrecht beinhaltet unter anderem die Begründung des Beamtenverhältnisses, sowie die Rechte und Pflichten der Beamten in Deutschland.

Bis 2006 waren die Länder mit ihren Länderbeamtengesetzen an die Vorgaben des Beamtenrechtsrahmengesetzes gebunden. Mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung ab 2009 soll sich dies nun ändern. Das Beamtenstatusgesetz wurde neu überarbeitet, um klare Strukturen zu schaffen und bürokratische Hindernisse auszuräumen. Es sollte moderner und einheitlicher werden und somit ein klares Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung möglich machen.

Der Artikel 33 Abs.5 GG soll die die notwendige Einheitlichkeit des öffentlichen Dienstes garantieren und gewährleisten.

Die Begründung des Beamtenverhältnisses

Das Beamtenverhältnis kommt mit der Ernennung zustande. Dies ist ein zustimmungspflichtiger Verwaltungsakt. Die Entgegennahme erfolgt widerspruchslos und wird mit einer Ernennungsurkunde bestätigt. Die Ernennungen erfolgen nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen.

Das Beamtenverhältnis kann auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf begründet werden. Voraussetzung für die Ernennung des Beamten ist die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Eintreten für deutsche Demokratie. In besonderen Fällen kann von einer deutschen Staatsbürgerschaft abgesehen werden, wie zum Beispiel der Ernennung eines Professors.

Ein Beamter kann nicht kündigen, noch gekündigt werden, da er in keinem offiziellen Arbeitsverhältnis steht. Anders als bei einem normalen Arbeitnehmer muss hier um eine Auflösung des Dienstverhältnisses gebeten werden. Eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis seitens des Staates ist nur möglich, wenn ein Disziplinarverfahren zu Grunde liegt oder eine besondere Form der Dienstunfähigkeit.

Möglich ist auch eine Beamtung auf Zeit, wenn zum Beispiel eine gewisse Tätigkeit nur über einen vorher bekannten Zeitraum ausgeübt werden soll. So zum Beispiel bei Wahlbeamten wie den Bürgermeister. Ebenfalls möglich ist der Ehrenbeamte, wie zum Beispiel ein Honorarkonsul oder ein Feuerwehrkommandant der freiwilligen Feuerwehr. In der Regel gehören Staatssekretäre, Regierungspräsidenten, Ministerialdirektoren oder Pressesprecher der Regierung zur Gruppe der politischen Beamten, diese Gruppe bedarf keiner besonderen Beamtenregelung.

Rechte der Beamten in Deutschland

Der deutsche Beamte hat eine besondere Verpflichtung gegenüber dem Dienstherrn in Dienst und Treue. Im Gegenzug ist der Dienstherr gegenüber dem Beamten zu einer besondern Fürsorge verpflichtet. Dies bedeutet eine angemessene Entlohnung zum Beamtentarif, sowie Unterstützung im Krankheitsfall und bei der Pension (Rente). Mit Aushändigung der Ernennungsurkunde ist der Dienstherr zur Auszahlung der Beamtenbesoldung verpflichtet. Unterschiedliche Besoldungsgruppen legen die Besoldung fest. Dies ist in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt und entsprechenden Tabellen zu entnehmen.

Pflichten der Beamten

Zu Beginn der Dienstzeit legt der Beamte auch in NRW einen Diensteid ab, an den er während der gesamten Dienstzeit gebunden ist. Er muss während dieser ganzen Zeit nach Recht und Gesetz handeln und ist weisungsgebunden. Verstöße gegen den Diensteid können mit Disziplinarverfahren geahndet werden.

Manche Bürgerrechte sind dem Beamten untersagt, wie zum Beispiel das Streikrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Selbst außerhalb des Dienstes muss der Beamte sein Verhalten an seinen Beruf anpassen. Nebenbeschäftigungen sind nur bedingt zulässig und müssen in jedem Fall gemeldet und genehmigt werden.

Die Beamtenbesoldung

Die Beamtenbesoldung ist in unterschiedlichen Gruppen (von A, B, C, R und W) geregelt und richtet sich nach der Ausübung des Beamten. Die Besoldung muss die funktionsgerechte Bezahlung des Beamten erfüllen. Für alle Besoldungsgruppen gibt es zwei Regelungen für Ost und West Deutschland. Noch gibt keine bundeseinheitliche Besoldung. Beamtenbezüge werden am Monatsanfang im Voraus gezahlt. Dies soll die finanzielle Unabhängigkeit des Beamten sicherstellen und Korruption vermeiden.

Der Krankheitsfall

Der Beamte ist nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Er erhält eine Beihilfeleistung des Dienstherrn. Beamte die sich dennoch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, erhalten keine Beihilfe des Dienstherrn.

Die Pension bzw. das Ruhegeld des Beamten

Die Höhe des Ruhegeldes, auch Pension genannt, richtet sich nach den letzten Bezügen des Beamten, beträgt aber höchstens 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge. Ebenfalls werden die Anzahl der Dienstjahre berücksichtigt. Auch für die Beamtenpension gibt es zahlreiche Vorschriften, Gesetze und Tabellen. Diese hier alle aufzuführen ist gar nicht möglich. Weiterführende Informationen und Tabellen zum Ruhegeld des Beamten findet man online.

Die Laufbahngruppen

In Deutschland gibt es vier verschiedene Laufbahngruppen des Beamten. Alle beinhalten zunächst die Vorbereitungszeit und Probezeit. Danach unterscheidet man zwischen einfachem Dienst, mittlerem Dienst, gehobenem Dienst und höherer Dienst. Alle Dienstgrade sind in unterschiedlichen Besoldungsgruppen geregelt und werden entsprechend ihres Anspruchs vergütet.

Der Wandel des Beamtentums

Der Osten Deutschlands beschäftigt weitaus weniger Beamten als der Westen. Ob der Beamte wirklich Kosten sparender ist als ein Angestellter, ist nach wie vor umstritten. Vor allem bei den Lehrern gibt es Kritik am Beamtenwesen. Es wird festgestellt, wer einmal fest beamtet ist, vor allem im Lehrerberuf, sieht wenig Aktionismus für Wandel und Weiterentwicklung.

Der Beruf des Beamten ist tief verwurzelt. Schon im alten Ägypten gab es Beamte, deren Status im römischen Reich weiter ausgebaut wurde. Allerdings hat sich die Berufsgruppe des Beamten im Laufe der Zeit natürlich gewandelt. Zwei Dinge sind jedoch grundlegend gleich geblieben. Die Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, diesen lebenslänglich gut zu versorgen und die besondere Treue des Beamten gegenüber dem Dienstherrn, so dass er zum Beispiel in Ausübung seines Statutes auf gewisse Grundrechte verzichtet.

Wichtig:

Alles für Beamte. Der Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf komplette Vollständigkeit. Die Berufsgruppe des Beamten füllt ganze Gesetzbücher und kann deshalb an dieser Stelle unmöglich komplett ausgeführt werden.

Für eine bessere Verständlichkeit sind teilweise Sätze oder Satzabschnitte aus http://de.wikipedia.org/wiki/Beamte entnommen.

Hier soll lediglich versucht werden, die Grundzüge dieser Berufsgruppe verständlich zu erklären.