Beamtenbesoldung: Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte

Gehaltserhöhung 2008/2009/2010

Im Jahr 2008 werden die lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung der Beamten und Beamtinnen in zwei Stufen erhöht. Insgesamt werden es 2,9% sein, allerdings aufgeteilt in zwei Schritten.


Kredite für Beamte
Den Gewerkschaftlern ist es zu verdanken, dass die Gehaltsbezüge schon ab dem 01.08.2008 um 1,5% erhöht und gezahlt werden. Da bereits eine Kürzung des Weihnachtsgeldes in Kraft getreten war, erhalten die Beamten und Beamtinnen trotzdem mehr Geld.

Die Kürzung des Weihnachtsgeldes betrug 1,2% je Monat weniger. Die restlichen 1,4% Erhöhung werden für den einfachen und mittleren Dienst ab 01.09.2008 gezahlt. Der gehobene und höhere Dienst darf sich dann ab dem 1. November 2008 über die restlichen 1,4% freuen.

  • 1,5% ab 1. Januar 2008 für alle Beamten und Richter
  • 1,4% ab 1. August 2008 für die Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 sowie Anwärter
  • 1,4% ab 1. November 2008 für die Beamten und Richter in den übrigen Besoldungsgruppen

Besoldungserhöhung 2008 (PDF-Dokument)

Besoldungstabellen 2009/2010 (PDF-Format)

Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes werden seit dem 1.Juli 2009 nach einer neuen Gehaltstabelle und einem neuen Besoldungsrecht des Bundes entlohnt. Die Beschäftigten werden nach wie vor in 15 Besoldungsgruppen eingestuft. Statt 12 der erreichbaren Stufen sind in der neuen Gehaltstabelle nur 8 Stufen mit einem Rhythmus von 2, 3 und 4 Jahren zu erreichen.

Aktuelle Besoldungstabelle ab 1. Januar 2009

Die aktuelle Besoldungstabellen 2009/2010 für Bund und Länder

Als Beamtenbesoldung bezeichnet man in Deutschland die monatlich laufenden Bezüge die an Beamte ausgezahlt werden. Ergänzt werden diese Bezüge durch eventuelle Sonderzahlungen. Geregelt sind diese Bezüge zurzeit noch bundesweit durch das Bund Bundesbesoldungsgesetz. Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform im August 2006 ist das Besoldungsrecht für die Landes- und Kommunalbedienstete Landesrecht. Die Besoldung ist ein wesentlicher Teil der durch das Beamtenrecht seitens des Dienstherrn zu sichernden Amts angemessenen Alimentation, der die Treuepflicht der Beamten gegenübersteht.

Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsordnung, der Besoldungsgruppe und innerhalb der Besoldungsgruppe nach der Altersstufe, außerdem nach dem Familienstand und der Zahl der Kindergeldberechtigten Kinder (Familienzuschlag). Ggf. kommen auch noch andere Zulagen hinzu. Bei der Bemessung des Bruttogehalts werden Sachbezüge des Besoldungempfängers wirtschaftlich berücksichtigt. Die Sonderzuwendungen, wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, werden nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Besoldung auch für Bundeswehrsoldaten.

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Besoldungstabellen für Beamte, Polizeibeamte, Beamtenanwärter, Lehrer Richter

Das Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG)

Das Beamtenbesoldungsgesetz regelt die monatlich laufenden Bezüge für folgende Berufsgruppen:

  • Bundesbeamten, der Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamten und die Beamten auf Widerruf, die nebenbei verwendet werden.
  • Richter des Bundes und der Länder; ausgenommen sind die ehrenamtlichen Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

Geregelt werden mittels des Beamtenbesoldungsgesetzes folgende Bezüge:

  • das Grundgehalt,
  • die Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen.
  • der Familienzuschlag,
  • die Zulagen,
  • die Vergütungen,
  • die Auslandsdienstbezüge

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