Beamtenbesoldung: Besoldungstabellen für Beamte 2012

Gehaltserhöhung /2010/2011/2012

Ab 01. Januar 2012 gelten für die Beamten der Länder und des Bundes neue Besoldungstabellen bzw. Bundesbesoldungstabellen. Diese wurden im Rahmen des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst, welches im März 2011 beschlossen und am 01. April 2011 durchgesetzt wurde, umgesetzt.

Die Beamtenbesoldung für die Landes- und Kommunalbeamten ist, bis auf einige Ausnahmen bei der Umsetzung durch die Bundesländer,  linear zu den Tarifangestellten im öffentlichen Dienst angehoben worden. So erhalten Landes- und Kommunalbeamte ab dem 01. Januar 2012 eine Besoldungserhöhung von 1,9 Prozent zuzüglich einem Sockelbetrag in Höhe von 17 Euro pro Monat für Beamte im aktiven Dienst. Beamtenanwärter erhalten ebenso eine 1,9-prozentige Besoldungserhöhung und einen monatlichen Sockelbetrag von 6 Euro. Dieser wird dem Grundgehalt zugerechnet. Eine zweite Erhöhung um 1,5 Prozent ist am 01. November 2012 geplant.

Die Bundesbesoldungstabellen sind ebenso für das Jahr 2012 angepasst worden. Im Rahmen der Wiedereinführung des Gesetzes über die Sonderzahlung erhalten Bundesbeamte eine Einmalzahlung von 360 Euro, Beamtenanwärter 120 Euro. Die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird dem Grundgehalt zugerechnet.

Bundesbesoldungstabelle 2012

Beamtendarlehen für Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes


Beamtenbesoldung Sonderzahlung

Siehe auch: Weihnachtsgeld für Beamte | Weihnachtsgeld Kürzung für Beamte in HamburgBesoldungserhöhung für Beamte – Bund ab 01.01.2012 | Beamtenbesoldung für Professoren in Hessen | Beamtenversorgung Bund Rechner


Besoldungstabellen 2010/2011/2012

Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes werden seit dem 1.Juli 2009 nach einer neuen Gehaltstabelle und einem neuen Besoldungsrecht des Bundes besoldet. Die Beschäftigten werden nach wie vor in 15 Besoldungsgruppen eingestuft. Statt 12 der erreichbaren Stufen sind in der neuen Gehaltstabelle nur 8 Stufen mit einem Rhythmus von 2, 3 und 4 Jahren zu erreichen.

Aktuelle Besoldungstabellen Bund ab 1. Januar 2012

Besoldungstabelle Bund Überleitung (gültig ab 01. Januar 2012)
Besoldungstabelle Bund Neuverbeamtung (gültig ab 01. Januar 2012)

Besoldungstabelle Bund Überleitung (gültig ab 01. August 2011)
Besoldungstabelle Bund Neuverbeamtung (gültig ab 01. August 2011)
Besoldungstabelle Bund Überleitung (gültig ab 01. Januar 2011)
Besoldungstabelle Bund Neuverbeamtung (gültig ab 01. Januar 2011)

Beamtenbesoldung Rechner


Bundesbesoldungsgesetz 2012/2013

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuelle Besoldung in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Besoldung Länder

Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 liegt vor. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden in drei Stufen linear angehoben:

  • zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,
  • zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und
  • zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.

Die Anwärterbezüge werden gemäß dem Tarifergebnis angeglichen:

  • zum 1. März 2012 um 50 Euro und
  • zum 1. August 2013 um 40 Euro

Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge annähernd linear und inhaltsgleich von den Tarifangestellten des Bundes und der Kommunen im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger übertragen. Als Grundlage dient dabei der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 31. März 2012.

Gemäß § 14a Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz verringert sich die erhöhte Beamtenbesoldung um jeweils 0,2 Prozentpunkte. Diese werden als Versorgungsrücklage dem Bund zugeführt. Insgesamt entspricht die Zuführung einen Wert von 76 Millionen Euro.

Besoldungstabellen für Beamte, Polizeibeamte, Beamtenanwärter, Lehrer Richter

Das Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG)

Das Beamtenbesoldungsgesetz regelt die monatlich laufenden Bezüge für folgende Berufsgruppen:

  • Bundesbeamten, der Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamten und die Beamten auf Widerruf, die nebenbei verwendet werden.
  • Richter des Bundes und der Länder; ausgenommen sind die ehrenamtlichen Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

Geregelt werden mittels des Beamtenbesoldungsgesetzes folgende Bezüge:

  • das Grundgehalt,
  • die Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen.
  • der Familienzuschlag,
  • die Zulagen,
  • die Vergütungen,
  • die Auslandsdienstbezüge

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