Beamtenbesoldung: Besoldungstabellen für Beamte 2012
Gehaltserhöhung /2011/2012/2013
Die Beamtenbesoldung für die Beamten im Bund wird gemäß dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 31. März 2012 rückwirkend zum 01. März 2012, folgend zum 01. Januar 2013 und anschließend noch einmal zum 01. August 2013 angehoben. Dies wurde vom Bundesinnenministerium im vorgelegten Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 festgelegt.
Aktuelle Besoldungsanpassungen 2012
Besoldungsanpassung vom 01. Januar 2012
Ab 01. Januar 2012 gelten für die Beamten der Länder und des Bundes neue Besoldungstabellen bzw. Bundesbesoldungstabellen. Diese wurden im Rahmen des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst, welches im März 2011 beschlossen und am 01. April 2011 durchgesetzt wurde, umgesetzt.
Die Beamtenbesoldung für die Landes- und Kommunalbeamten ist, bis auf einige Ausnahmen bei der Umsetzung durch die Bundesländer, linear zu den Tarifangestellten im öffentlichen Dienst angehoben worden. So erhalten Landes- und Kommunalbeamte ab dem 01. Januar 2012 eine Besoldungserhöhung von 1,9 Prozent zuzüglich einem Sockelbetrag in Höhe von 17 Euro pro Monat für Beamte im aktiven Dienst. Beamtenanwärter erhalten ebenso eine 1,9-prozentige Besoldungserhöhung und einen monatlichen Sockelbetrag von 6 Euro. Dieser wird dem Grundgehalt zugerechnet. Eine zweite Erhöhung um 1,5 Prozent ist am 01. November 2012 geplant.
Die Bundesbesoldungstabellen sind ebenso für das Jahr 2012 angepasst worden. Im Rahmen der Wiedereinführung des Gesetzes über die Sonderzahlung erhalten Bundesbeamte eine Einmalzahlung von 360 Euro, Beamtenanwärter 120 Euro. Die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird dem Grundgehalt zugerechnet.
Besoldungserhöhung Übersicht
• 01. März bis 31. Dezember 2012 = 3,3 Prozent
• 01. Januar 2013 bis 30 September 2013 = 1,2 Prozent
• 01. August 2013 bis 29. Februar 2014 = 1,2 Prozent
Anwärterbezüge
• 01. März 2012 bis 31. Juli 2013 = 50 Euro
• 01. August 2013 bis 29. Februar 2014 = 40 Euro
Weitere Informationen zur Beamtenbesoldung 2012
Umfassende Informationen zur Beamtenbesoldung können von Beamten der Kommunen und Länder sowie von Bundesbeamten auf beamtenbesoldung.org nachgelesen werden. Diese Webseite stellt neben Informationen zur Ausbildung, zu Besoldungserhöhungen und zu Besoldungstabellen auch kontinuierlich aktuelle News rund um das Beamtentum zur Verfügung.
www.beamtenbesoldung.org
Die Regelung der Beamtenbesoldung
Besoldungstabellen für Bund und Länder
Bundesbesoldungstabelle 2012
Besoldungstabellen 2010/2011/2012
Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes werden seit dem 1.Juli 2009 nach einer neuen Gehaltstabelle und einem neuen Besoldungsrecht des Bundes besoldet. Die Beschäftigten werden nach wie vor in 15 Besoldungsgruppen eingestuft. Statt 12 der erreichbaren Stufen sind in der neuen Gehaltstabelle nur 8 Stufen mit einem Rhythmus von 2, 3 und 4 Jahren zu erreichen.
Aktuelle Besoldungstabellen Bund ab 1. Januar 2012
Besoldungstabelle Bund Überleitung (gültig ab 01. Januar 2012)
Besoldungstabelle Bund Neuverbeamtung (gültig ab 01. Januar 2012)
Besoldungstabelle Bund Überleitung (gültig ab 01. August 2011)
Besoldungstabelle Bund Neuverbeamtung (gültig ab 01. August 2011)
Besoldungstabelle Bund Überleitung (gültig ab 01. Januar 2011)
Besoldungstabelle Bund Neuverbeamtung (gültig ab 01. Januar 2011)
Bundesbesoldungsgesetz 2012/2013
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuelle Besoldung in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Besoldung Länder
Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 liegt vor. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden in drei Stufen linear angehoben:
- zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,
- zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und
- zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.
Die Anwärterbezüge werden gemäß dem Tarifergebnis angeglichen:
- zum 1. März 2012 um 50 Euro und
- zum 1. August 2013 um 40 Euro
Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge annähernd linear und inhaltsgleich von den Tarifangestellten des Bundes und der Kommunen im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger übertragen. Als Grundlage dient dabei der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 31. März 2012.
Gemäß § 14a Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz verringert sich die erhöhte Beamtenbesoldung um jeweils 0,2 Prozentpunkte. Diese werden als Versorgungsrücklage dem Bund zugeführt. Insgesamt entspricht die Zuführung einen Wert von 76 Millionen Euro.
Besoldungstabellen für Beamte, Polizeibeamte, Beamtenanwärter, Lehrer Richter
- Besoldungstabelle A West ab 01.08.2004.pdf A-Besoldung West
- Besoldungstabelle A Ost ab 1.08.2004.pdf A-Besoldung Ost
- Besoldungstabelle B West ab 01.01.2004.pdf B-Besoldung West
- Besoldungstabelle B Ost ab 01.08.2004.pdf B-Besoldung Ost
- Besoldungsordnung_R_und_W_01.2007.pdf W-R Besoldung West
- Besoldungsordnung_R_und_W_01.2007.pdf W-R Besoldung Ost
- Anwärter Betrag West.pdf Anwärtergrundbetrag- West
- Anwärter Betrag Ost.pdf Anwärtergrundbetrag- Ost
- Besoldungstabelle C West.pdf C-Besoldung West
- Besoldungstabelle C Ost.pdf C-Besoldung Ost
- Familienzuschlag West.pdf Familienzuschlag West
- Familienzuschlag Ost.pdf Familienzuschlag Ost
Das Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG)
Das Beamtenbesoldungsgesetz regelt die monatlich laufenden Bezüge für folgende Berufsgruppen:
- Bundesbeamten, der Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamten und die Beamten auf Widerruf, die nebenbei verwendet werden.
- Richter des Bundes und der Länder; ausgenommen sind die ehrenamtlichen Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
Geregelt werden mittels des Beamtenbesoldungsgesetzes folgende Bezüge:
- das Grundgehalt,
- die Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen.
- der Familienzuschlag,
- die Zulagen,
- die Vergütungen,
- die Auslandsdienstbezüge
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