Beamtenbesoldung: Besoldungstabelle für Beamte 2012
Gehaltserhöhung /2010/2011/2012
Ab 01. Januar 2012 gelten für die Beamten der Länder und des Bundes neue Besoldungstabellen bzw. Bundesbesoldungstabellen. Diese wurden im Rahmen des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst, welches im März 2011 beschlossen und am 01. April 2011 durchgesetzt wurde, umgesetzt.
Die Beamtenbesoldung für die Landes- und Kommunalbeamten ist, bis auf einige Ausnahmen bei der Umsetzung durch die Bundesländer, linear zu den Tarifangestellten im öffentlichen Dienst angehoben worden. So erhalten Landes- und Kommunalbeamte ab dem 01. Januar 2012 eine Besoldungserhöhung von 1,9 Prozent zuzüglich einem Sockelbetrag in Höhe von 17 Euro pro Monat für Beamte im aktiven Dienst. Beamtenanwärter erhalten ebenso eine 1,9-prozentige Besoldungserhöhung und einen monatlichen Sockelbetrag von 6 Euro. Dieser wird dem Grundgehalt zugerechnet. Eine zweite Erhöhung um 1,5 Prozent ist am 01. November 2012 geplant.
Die Bundesbesoldungstabellen sind ebenso für das Jahr 2012 angepasst worden. Im Rahmen der Wiedereinführung des Gesetzes über die Sonderzahlung erhalten Bundesbeamte eine Einmalzahlung von 360 Euro, Beamtenanwärter 120 Euro. Die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird dem Grundgehalt zugerechnet.
Beamtenbesoldung Sonderzahlung
Siehe auch: Weihnachtsgeld für Beamte | Weihnachtsgeld Kürzung für Beamte in Hamburg | Bund streicht 2011 Teile des Weihnachtsgeldes | Mehr Geld für Beamte bei Vertretung | Nachzahlungen für Tausende Beamte | Weihnachtsgeld für Beamte und Pensionäre festgelegt | Reformpaket für Beamte: Sonderzuschlag geplant | Weihnachtsgeld für Beamte soll gestaffelt werden | Besoldungserhöhung für Beamte – Bund ab 01.01.2012
Besoldungstabellen 2010/2011/2012
Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes werden seit dem 1.Juli 2009 nach einer neuen Gehaltstabelle und einem neuen Besoldungsrecht des Bundes besoldet. Die Beschäftigten werden nach wie vor in 15 Besoldungsgruppen eingestuft. Statt 12 der erreichbaren Stufen sind in der neuen Gehaltstabelle nur 8 Stufen mit einem Rhythmus von 2, 3 und 4 Jahren zu erreichen.
Aktuelle Besoldungstabellen Bund ab 1. August 2011
Besoldungstabelle Bund Überleitung (gültig ab 01. August 2011)
Besoldungstabelle Bund Neuverbeamtung (gültig ab 01. August 2011)
Besoldungstabelle Bund Überleitung (gültig ab 01. Januar 2011)
Besoldungstabelle Bund Neuverbeamtung (gültig ab 01. Januar 2011)
Besoldung 2011 und 2012 – Länder-Überblick
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuelle Besoldung in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Besoldung Länder
Die aktuelle Bundesbesoldungstabelle Besoldungstabellen 2009/2010 für Bund und Länder
Als Beamtenbesoldung bezeichnet man in Deutschland die monatlich laufenden Bezüge die an Beamte ausgezahlt werden. Ergänzt werden diese Bezüge durch eventuelle Sonderzahlungen. Geregelt sind diese Bezüge zurzeit noch bundesweit durch das Bund Bundesbesoldungsgesetz. Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform im August 2006 ist das Besoldungsrecht für die Landes- und Kommunalbedienstete Landesrecht. Die Besoldung ist ein wesentlicher Teil der durch das Beamtenrecht seitens des Dienstherrn zu sichernden Amts angemessenen Alimentation, der die Treuepflicht der Beamten gegenübersteht.
Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsordnung, der Besoldungsgruppe und innerhalb der Besoldungsgruppe nach der Altersstufe, außerdem nach dem Familienstand und der Zahl der Kindergeldberechtigten Kinder (Familienzuschlag). Ggf. kommen auch noch andere Zulagen hinzu. Bei der Bemessung des Bruttogehalts werden Sachbezüge des Besoldungempfängers wirtschaftlich berücksichtigt. Die Sonderzuwendungen, wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, werden nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Besoldung auch für Bundeswehrsoldaten.
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Besoldungstabellen für Beamte, Polizeibeamte, Beamtenanwärter, Lehrer Richter
- Besoldungstabelle A West ab 01.08.2004.pdf A-Besoldung West
- Besoldungstabelle A Ost ab 1.08.2004.pdf A-Besoldung Ost
- Besoldungstabelle B West ab 01.01.2004.pdf B-Besoldung West
- Besoldungstabelle B Ost ab 01.08.2004.pdf B-Besoldung Ost
- Besoldungsordnung_R_und_W_01.2007.pdf W-R Besoldung West
- Besoldungsordnung_R_und_W_01.2007.pdf W-R Besoldung Ost
- Anwärter Betrag West.pdf Anwärtergrundbetrag- West
- Anwärter Betrag Ost.pdf Anwärtergrundbetrag- Ost
- Besoldungstabelle C West.pdf C-Besoldung West
- Besoldungstabelle C Ost.pdf C-Besoldung Ost
- Familienzuschlag West.pdf Familienzuschlag West
- Familienzuschlag Ost.pdf Familienzuschlag Ost
Das Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG)
Das Beamtenbesoldungsgesetz regelt die monatlich laufenden Bezüge für folgende Berufsgruppen:
- Bundesbeamten, der Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamten und die Beamten auf Widerruf, die nebenbei verwendet werden.
- Richter des Bundes und der Länder; ausgenommen sind die ehrenamtlichen Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
Geregelt werden mittels des Beamtenbesoldungsgesetzes folgende Bezüge:
- das Grundgehalt,
- die Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen.
- der Familienzuschlag,
- die Zulagen,
- die Vergütungen,
- die Auslandsdienstbezüge
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