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Die Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte

14. Oktober 2015

Das steigende Rentenalter betrifft nicht nur „normale“ Arbeitnehmer, mittlerweile sind auch die Beamten davon betroffen. Beamte von Bund, Ländern und Kommunen müssen sich darauf einstellen, dass auch ihr Renteneinstiegsalter angehoben wird. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es bundesweite eine einheitliche Regelung, dies ist bei Beamten nicht so. Hier bestimmt jedes der 16 Bundesländer selbst über das Renteneinstiegsalter. Einige Regelungen sind dennoch gleich und sollen nachführend erklärt werden:

Frühpensionierung bei Beamten und dbb-Mitgliedern geht zurück

Beamte, deren Geburtsjahr bis zum Jahrgang 1946 reicht, können nach wie vor abschlagsfrei mit dem Alter von 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Ist ein Beamter vor dem 1.Januar 1952 geboren und im Dienst der Feuerwehr, Bundeswehr oder im feuertechnischen Dienst beschäftigt, kann dieser schon mit 60 Jahren in den Ruhestand treten. Er muss dazu 22 Jahre im Dienst gewesen sein. Auf Antrag kann ein Beamter auch weiterhin mit 63 Jahren in Pension gehen. Dies hat allerdings zur Folge, dass er einen höheren Abschlag bei der Rentenzahlung in Kauf nehmen muss. Ein Beamter der mindestens 45 ruhegehaltsfähige Dienstjahre erreicht hat, kann mit erreichen des 65. Lebensjahres in den Ruhestand wechseln. Inbegriffen in den 45 Dienstjahren ist auch die Zeit der Kindererziehung.

Ein schwer behinderter Beamter, der bis zum Jahrgang 1951 geboren worden ist, kann weiterhin mit 60 Jahren in die Pension eintreten. Ab Jahrgang 1952 wird die Antragsaltersgrenze von 60 auf 62 Jahren angehoben. Die gesetzliche Altersgrenze von schwer behinderten Arbeitnehmern wird von 63 auf 65 Jahre angehoben. Ein dienstunfähiger Beamter, der zum Zeitpunkt seiner Pensionierung mindestens 40 ruhegehaltsfähige Dienstjahre geleistet hat, darf abschlagsfrei in den Ruhestand treten, wenn er das 63. Lebensjahr vollendet hat. (Bei Pensionierungen bis 2023 sind es nur 35 Jahre Dienstzeit)

Früher in Pension:

Die Altersgrenze für die meisten Berufstätigen beträgt 67 Jahre, auch bei den Beamten. Dies gilt aber nicht für Menschen, deren Tätigkeit eine schwere körperliche Belastung mit sich bringt, so unter anderem auch nicht für Feuerwehrleute. Diese Berufsgruppe kann schon mit 60 Jahren in Pension gehen. Ebenfalls gilt diese Regelung für Beamte im Strafvollzugsdienst und auch für manche Beamte bei den Landeskriminalämtern.

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Wichtig zu beachten:

Viele Bundesländer überarbeiten ihre Rentenregelungen für Beamte noch. Geplant ist aber einheitlich, dass alle neuen Regeln ab 2011 oder 2012 in Kraft treten.

Land / Bund Bund
Akt. Regel-Altersgrenze 65, Antrags-Altersgrenze 63
Geplanter Regel- Altersgrenze Feuerwehr der Bundeswehr: 60, Bundespolizei, Bundesvollzugsbeamte: 60
Aktuelle besondere Altersgrenze Feuerwehr der Bundeswehr: 60, Bundespolizei, Bundesvollzugsbeamte: 60
Geplante besondere Altersgrenze

Für einzelnen Gruppen kann besondere Altersgrenze bestimmt werden.

Feuerwehr des Bundeswehr: 62, stufenweise Anhebung ab Jahrgang 1952

Akt. Schwerbehindert 60
Gepl. Schwer-Behinderte 62, stufenweise Anhebung ab Jahrgang 1952

Quelle: DGB- Bundesvorstand