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Beamte: Steuererklärung 2017

04. Oktober 2017

Beamte dienen dem Staat. Diesem im Gegenzug obliegt eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten, die sogenannte Alimentation. Grundsätzlich sind Beamte unkündbar, können aber bei Verstößen Disziplinarverfahren ausgesetzt werden und im schlimmsten Fall den Beamtenstatus aberkannt bekommen.

Beamte können neben ihrem aktiven Dienst auch Nebenbeschäftigungen ausüben, die vorab unbedingt mit dem Dienstherrn zu besprechen sind. Erst wenn dieser eine Nebenbeschäftigung genehmigt, kann einer weiteren Beschäftigung nachgegangen werden. Wichtig ist, dass die Nebenbeschäftigung nicht im Konflikt oder in der Konkurrenz zu der Hauptbeschäftigung steht.

Die Steuererklärung für Beamte

Grundsätzlich sollte ein Beamter die Hilfe eines Steuerberaters bei der Einkommenssteuer hinzuziehen, sofern er nicht selbst über ausreichende Kenntnisse im Steuerrecht verfügt. Gerade bei Nebentätigkeiten ist dies sinnvoll.

Der Dienstherr zahlt in Form der Beihilfe 50 bis zu 70 Prozent der Krankenkosten für Beamte. Die restlichen 30 oder 50 Prozent müssen vom Beamten selbst getragen werden. Um diese Lücke zu schließen, hat sich eine private Krankenversicherung bewährt, die von vielen Beamten abgeschlossen wird. Die Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung, die zur Grundsicherung zählen, können grundsätzlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden.

Zusatzleistungen und außergewöhnliche Belastungen

Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, müssen selbst getragen werden und gelten in der Regel nicht als Sonderleistungen. Das Finanzamt erkennt jedoch größtenteils die Wahlleistungen im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung an. Ebenso zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören mitunter Fahrtkosten für Arztbesuche oder die sogenannte Kostendämpfungspauschale, die von der Steuer abgesetzt werden können. Die Kostendämpfungspauschale, die von der Beihilfe abgezogen wird, muss der Beamte im Regelfall selbst tragen. Sie ist abhängig von der Besoldung und dem Bundesland. So muss beispielsweise ein Beamter in Rheinland-Pfalz in der Besoldungsgruppe A 10 150 Euro pro Kalender zahlen, wohingegen ein Beamter in Hamburg 75 Euro und ein Beamter in Baden-Württemberg 115 Euro für beihilfefähige Aufwendungen selbst finanzieren muss.

In vielen Fällen müssen auch Tätigkeiten in Hochschulen, die als Nebentätigkeiten ausgeübt werden, versteuert werden.

Beamte Steuererklärung Formulare

Die Steuerklärung Formulare für Beamte sind bei der jeweiligen Landesbesoldungsstelle zu finden. In der Regel sind die „Steuererklärung Vordrucke“ online bereits von den Besoldungsstellen zur Verfügung gestellt.