Voraussetzungen für eine Beamtendarlehen Auszahlung
Jede Person, die im öffentlichen Dienst tätig ist, kann bei uns ein Beamtendarlehen beantragen. Ob Beamte, Angestellte, Richter im Bund, Akademiker, Soldaten oder Beamtenanwärter – wichtig ist nicht der Beruf direkt, sondern dass Sie mindestens schon fünf Jahre im öffentlichen Dienst tätig sind. Sollten Sie diese Bedingung erfüllen, steht eine Beantragung nichts mehr im Wege.
Bitte beachten Sie dabei: Eine Beantragung eines ERGO Beamtenkredits ist bis zum 58. Lebensjahr möglich. Eine Beantragung eines DSL Beamtendarlehens bis zum 60. Lebensjahr.
Nach Eingang Ihres Antrages wird geprüft, ob wir Ihnen einen Beamtenkredit der ERGO oder alternativ der DSL vermitteln können. Grundlegende Bedeutung bei der Prüfung Ihres Antrages hat Ihr Einkommen. Sollten Sie ein zu minimales Einkommen aufweisen, ist eine Vergabe eines Darlehens leider nicht möglich, da Ihnen ein monatlicher Mindestbedarf an Liquidität laut Gesetz zustehen muss. Ablehnungen in dieser Richtung sind jedoch nur Ausnahmefälle, da die Besoldung im öffentlichen Dienst kaum unter der Mindestanforderungsgrenze für die Vergabe eines Beamtendarlehens liegt.
Ebenso wichtig für die Entscheidung ist Ihre Bonität. Sollten Sie negative Schufaeinträge bzw. einen zu geringen Score besitzen, kann unter Umständen der Antrag auf ein Darlehen abgelehnt werden. Hierzu können Sie, wenn Sie mögen, vorab Ihren Score bzw. Ihre Schufaeinträge mittels der kostenfreien von der Schufa zur Verfügung gestellten persönlichen Auskunft einholen.
Um ein Beamtendarlehen der ERGO oder der DSL erhalten zu können, ist es ebenso wichtig, dass Sie Ihre Altkredite ablösen. Somit können Sie Ihr Augenmerk ganz und gar auf den Beamtenkredit richten. Da der ERGO Beamtenkredit sehr niedrige Monatsraten im Vergleich zu anderen Kreditarten besitzt, ist eine Ablösung der Altkredite zumeist sogar mit einer Minimierung der Restschuld verbunden.
Sollten Sie die oben genannten Bedingungen wie
a) eine fünfjährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst
b) eine positive Bonität
c) ein Mindesteinkommen
d) ein Lebensalter bis 58 bzw. 60 aufweisen, steht einer Bewilligung Ihres Antrages so gut wie nichts mehr im Wege.
Achtung: Wie Sie bereits vielleicht schon wissen, ist das Beamtendarlehen an eine Lebensversicherung gekoppelt, die gleichzeitig zwingender Bestandteil des Darlehens ist. Diese wird in gleicher Höhe wie die Darlehenssumme genehmigt wurde, abgeschlossen. Bitte beachten Sie dabei: Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung abschließen können, können demnach auch kein Beamtendarlehen abschließen.
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