19. Februar 2013
Überlick über die wichtigsten Familienleistungen
Gemäß dem Bundesfamilienministerium und der „Bestandsaufnahme der ehe- und familienbezogenen Leistungen“ konnten für das Jahr 2010 150 Leistungen in einer Liste zusammengetragen werden. Diese Liste umfasst neun Seiten, die mehr oder minder unüberschaubar für den Laien ist. So enthält sie doch beispielsweise beim BAföG neun verschiedene Maßnahmen, obwohl es im Grunde genommen nur eine Leistung darstellt. Zudem sind einige Leistungen nur für außergewöhnliche oder spezielle Lebenslagen gedacht.
Die wohl bekanntesten und wichtigsten Leistungen für Familien sind nachfolgend kurz vorgestellt.
Mutterschaftsgeld wird im Regelfall sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes gezahlt, sofern der Arbeitgeber vorab über eine Schwangerschaft informiert wurde. Dann nämlich besteht Anspruch auf einen Mutterschutz. Ausgenommen sind Beamte, da diese ihre Beamtenbesoldung weiter erhalten. Vom Bundesversicherungsamt werden höchstens 390 Euro für gesetzlich pflichtversicherte Mütter und maximal 210 Euro für familienversicherte Mütter gezahlt. Der Rest muss vom Arbeitgeber getragen werden. Mutterschaftsgeld richtet sich stets nach dem vorherigen Nettolohn.
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahres eines Kindes unabhängig vom Einkommen gezahlt. Die bisherige Höhe des Kindergeldes ist fest gesetzt. So erhalten Eltern für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro pro Monat.
Elternteile, die nach der Geburt des Kindes nicht mehr als 30 Wochenstunden tätig sind, haben grundsätzlich Anpruch auf Elterngeld. Elterngeld richtet sich wie Mutterschaftsgeld nach dem vorherigen Nettolohn. Maximal können dabei 1.800 Euro und für nicht Berufstätige 300 Euro ausgezahlt werden. Maßgebend für die Berechnung des Elterngeldes ist die Steuerklasse, die vor der Geburt mindestens für sieben Monate Bestand hatte.
Ab 01. August 2013 soll das Betreuungsgeld für Kinder, die ab 01. August 2012 geboren sind, in Kraft treten. Dieses wird dann gezahlt, wenn ein Kind nicht den garantierten Kitaplatz nutzt, sondern von zu Hause aus betreut wird. Das Betreuungsgeld ist vorerst auf eine Höhe von 100 Euro monatlich festgesetzt, soll aber ab dem 01. August 2014 für Kinder im Alter im zweiten und dritten Lebensjahr auf 150 Euro angehoben werden.
Unterhaltsvorschuss wird dann gezahlt, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann oder will. Der Unterhaltsvorschuss wird maximal für 72 Monate vom Jugendamt gezahlt. Die Höhe beträgt monatlich 133 Euro für Kinder unter sechs Jahren. Für Kinder zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahr wird ein Vorschuss von 180 Euro pro Monat auf Antrag gewährt.
Geringverdiener haben einen Anspruch auf bis zu 140 Euro monatlich pro Kind an Kinderzuschlag. Jedoch gilt hier ein Minimal- und Maximaleinkommen. Das Minimaleinkommen beträgt 900 Euro pro Monat für Paare und 600 Euro pro Monat für alleinerziehende Elternteile. Das Maximaleinkommen wird von dem zuständigen Amt berechnet.
Anspruch auf das Bildungspaket haben vornehmlich Arbeitslosengeld II-Empfänger. Aber auch Empfänger von Wohngeld und anderen Sozialleistungen können das Bildungspaket nutzen. Das Bildungspaket ist eine Maßnahme, bei der Zuschüsse zu Klassenfahrten, Sportvereinen und Mittagessen in der Schule oder in der Kita beantragt werden können. Teilweise können die Kosten auch komplett übernommen werden.
Quelle: welt.de
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