BeamtendarlehenDer zinsgünstige Kredit für alle Mitarbeiter des öff. Dienstes.
Schnellanfrage stellen


Ihr persönliches Angebot
WhatsApp Chat

Wichtige Änderungen zum 01. April 2013

13. April 2013

Erhöhter Grundfreibetrag

Zum ersten April können Arbeitnehmer erstmals vom angehobenen Grundfreibetrag profitieren, denn die gesetzliche Grundlage für die Erhöhung des Freibetrages wurde nun auch vom Bundesrat gebilligt. Der Grundfreibetrag, der zum Jahresbeginn von 8.004 auf 8.130 Euro angehoben wurde, wird nun rückwirkend fällig – und das für vier Monate. Jedoch fällt die Nachzahlung nicht übermäßig groß aus, denn pro Monat werden in etwa zwei bis vier Euro als Entlastung angerechnet, je nachdem, welche Steuerklasse beim Arbeitnehmer vorliegt.
Änderungen zum 01. April 2013

Bildquelle: © markus_marb – Fotolia.com

Bußgelder

Im Strassenverkehr werden zum 01. April 2013 die Bußgelder deutlich angehoben. Regelrecht verdoppeln tut sich das Bußgeld beispielsweise beim Überschreiten der Parkzeit von mehr als 30 Minuten oder bei einem Fehlen eines Parkscheins. Denn dann werden statt bisher fünf satte zehn Euro fällig. Das Bußgeld steigt je nach weiterer angefangenen Stunde an. So sind 15 Euro bei einer Stunde, 20 Euro bei zwei Stunden, 25 Euro bei drei Stunden und 30 Euro bei mehr als drei Stunden fällig. Geblieben ist das Bußgeld beim Zuparken einer Feuerwehrzufahrt oder beim Parken auf einen Behindertenparkplatz. Hier werden weiterhin 35 Euro fällig.
Für Fahrradfahrer sieht es ähnlich aus. Somit müssen Radfahrer bis maximal 20 Euro berappen, wenn sie den Radweg nicht ordnungsgemäß nutzen. Zudem werden 45 Euro und ein Punkt fällig, wenn sie eine rote Ampel überfahren.

Radwege und neue Schilder

Radwege werden von der Strassenverkehrsordnung neu bewertet, in dem ein Zusatzzeichen für Inline-Skater und Rollschuhfahrer platziert wird. Zudem werden neue Schilder aufgestellt, die den Anfang und das Ende von Parkraumbewirtschaftungszonen und die Durchfahrt für Radfahrer am Ende einer Sackgasse angeben. Bis 2022 sollen alle Schilder für einen beschrankten Bahnübergang abgeschafft werden.

Zahnarzt

Zum ersten April können sich gesetzlich versicherte Patienten mit Mobilitätsproblemen eine „aufsuchende zahnärztliche Betreuung“ von ihrer Krankenkasse bezahlen lassen. Dies bedeutet im Klartext, dass eine häusliche Behandlung von der Krankenkasse übernommen wird.

Quelle: welt.de