BeamtendarlehenDer zinsgünstige Kredit für alle Mitarbeiter des öff. Dienstes.
Schnellanfrage stellen


Ihr persönliches Angebot
WhatsApp Chat

Der Urlaubsanspruch der EU-Beamten

14. Mai 2013

In der EU sind derzeit rund 46.000 Beamte beschäftigt. Diese protestieren aktuell gegen bestimmte Kürzungen in der Beamtenbesoldung und gegen Urlaubsstreichungen.
Momentan besteht für die EU-Beamten jedoch noch folgender Urlaubsanspruch:

Jahresurlaub

Ist abhängig vom Alter, variiert demnach zwischen 26 bis 30 Tage im Jahr

Reisetage

Hier ist der Herkunftsort des Beamten ausschlaggebend. Wohnt er mindestens 50 Km von Brüssel entfernt, so erhält er einen Tag Urlaub zusätzlich. Wohnt er etwa 2.000 Km weiter entfernt, so erhält er sechs Tage Urlaub extra. Hier ist also die Entfernung vom Herkunftsort nach Brüssel für den Urlaubsanspruch maßgebend. Je weiter der Beamte von Brüssel entfernt wohnt, desto mehr Tage zusätzlichen Urlaub erhält er. Diese Regelung entstand aus dem Grund heraus, dass ein Beamter in früheren Zeiten hauptsächlich mit dem Zug nach Brüssel anreisen musste. Somit wurden ihm diese Tage, die er im Zug verbrachte, als Urlaub angerechnet. Heute reisen Beamte vornehmlich mit dem Flugzeug an. Dies nimmt lediglich ein paar Stunden in Anspruch. Die zusätzlichen Urlaubstage aber sind geblieben.

Urlaubsaufschlag

Beamte in der EU, die nicht innerhalb der EU ihren Tätigkeitssitz haben, erhalten je nach Einsatzgebiet einen Tag Urlaub zusätzlich. Im Normalfall haben EU-Beamte außerhalb der EU einen Urlaubsanspruch von 53 bis 59 Tage. Je nach dem Gebiet, wo sie tätig sind, erhalten sie einen Aufschlag an Urlaubstagen. So erhalten beispielsweise Beamte, die in Sri Lanka tätig sind, zusätzliche 10 Tage Urlaub.

Schließtage

Wegen bestimmter Tage, die eine Schließung der EU-Behörden nötig machen, müssen Beamte keinen Urlaub nehmen. Hier sei besonders die Zeit vom 24. Dezember bis 02. Januar, am Gründonnerstag, am 09. Mai, den Europatag sowie den Tag danach genannt. Insgesamt hat das Jahr 2013 17 Schließtage. Dies bedeutet, dass EU-Beamte diese Tage frei erhalten, jedoch keinen Urlaub nehmen müssen. Gemäß Inge Gräßle, Haushaltskontrolleurin im EU-Parlament (CDU) kostet jeder Schließtag der EU 17 Millionen Euro.

Ausgleich der Überstunden

Bisher gilt für EU-Beamte noch die 37,5 Stunden-Woche. Jedoch soll diese auf 40 Stunden insgesamt erhöht werden. Anfallende Überstunden können dann gesammelt und schließlich als Urlaubstage genommen werden. Dies wird innerhalb der EU als „Flexi-Time“ bezeichnet. Pro Monat können dabei bis zu zwei Tage extra Urlaub genommen werden. Wenn man dies auf das Jahr umrechnet, so können EU-Beamte hier bis zu 24 Tage Urlaub zusätzlich erhalten. Im Jahre 2010 fielen beispielsweise 90.000 freie
Tage an, was umgerechnet 400 Stellen ergibt.

Sonderurlaub

Sonderurlaub können Beamte in der EU dann nehmen, wenn auch besondere Anlässe anstehen. Beispielsweise fallen hier bei der eigenen Hochzeit bis zu vier zusätzliche Urlaubstage an, bei einem Umzug zwei Tage, bei einer Erkrankung des Ehepartners drei Tage, bei einer Hochzeit des eigenen Kindes zwei Tage und bei einer Geburt eines Kindes bis zu zehn Tage.

Weiterbildungsurlaub

Ein zusätzlicher Urlaub kann bei einer vorliegenden Weiterbildung ausgesprochen werden. Gemäß dem EU-Rechnungshof wurden allein im Jahr 2010 durchschnittlich 6,9 Tage wegen Weiterbildungskursen zusätzlichen Urlaub gewährt. Für informelle Weiterbildungsmaßnahmen wurden im Jahr 2010 vier Tage Urlaub im Durchschnitt gewährt.

Krankheit

Auch wenn die Krankheit nicht zu den Urlaubstagen gehört, so ist sie dennoch erwähnenswert. Im Durchschnitt sind EU-Beamte im Kalenderjahr 14 Tage krank.

Beispiel:

Ein Beamter, der auf Sizilien seinen Dienst hat, erhält rund 77 Tage Urlaub im Jahr. Dieser setzt sich aus 30 Tagen Jahresurlaub, 6 Reisetagen, 7 Schließtagen, 24 Tagen als Überstundenausgleich und 10 Tagen Weiterbildung zusammen. Sollte der EU-Beamte außerhalb der EU eingesetzt werden und seine Frau ein Kind bekommen, so würde er rund 100 Tage pro Jahr Urlaub erhalten. Wenn man nun noch die freien Wochenenden mit einrechnet, so haben EU-Beamte theoretisch 200 von 365 Tagen im Jahr frei.

Gemäß Gräßle ist dies definitiv zu viel. Sie betont, dass ein öffentlicher Dienst in der EU nur dann effizient ist, wenn es nicht derartig viele freie Tage für die EU-Beamten gibt.

Quelle: bild.de