05. April 2012
Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst, welches in einem zähen Tarifstreit schlussendlich am 30. März 2012 erkämpft wurde, soll gemäß den Aufforderungen der Gewerkschaften auf die Bundesbeamten und Kommunalbeamten sowie auf die Versorgungsempfänger zeit- und inhaltsgleich übertragen werden.
Im Einzelnen würde eine Übertragung wie folgt aussehen:
Für die Gewerkschaft ERV ist das Tarifergebnis mehr als nur zufriedenstellend: „Der gemeinsame Kampf mit den Schwestergewerkschaften im DGB für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten, hat sich wieder einmal gelohnt.
Es ist ein Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen. Wir sind uns dabei schon im Klaren, dass nicht alle Bestandteile des Tarifvertrages auf den Beamtenbereich übertragbar sind – aber das wird schon geregelt. Jetzt muss aber auch Gleiches für den Versorgungsbereich geregelt werden“.
Für den dbb ist der Tarifabschluss erst dann komplett zufriedenstellend, wenn das Ergebnis auch auf die 360.000 Beamten und Beamtinnen übertragen wird: „Erst mit der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten kommt diese Einkommensrunde zu einem gerechten Abschluss“, wie Vize-Vorstand der Gewerkschaft, Frank Stöhr, mitteilte.
Für die Gewerkschaft der Polizei GdP ist das Ergebnis ein gelungener Schlag zugunsten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, einschließlich der Beamten und Versorgungsempfänger, wie Bundesvorsitzender der GdP Bernhard Witthaut der Öffentlichkeit mitteilte: „Am Ende der vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten steht eine stattliche Einkommenssteigerung von 6,3 Prozent – mit Zinseszins sogar 6,42 Prozent. Das ist ein zufriedenstellendes Ergebnis.“
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger dem Kabinett vorschlagen.
Quelle: evg-online.org
Siehe auch:
Tarifergebnis soll auf Beamte übertragen werden