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Die Pflegeversicherung – Private Vorsorge

03. Februar 2011

Wer aus gesundheitlichen Gründen gepflegt werden muss, kann neben den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auch bestimmte Zuschüsse in Anspruch nehmen. Derzeit nehmen rund 2,4 Millionen Personen deutschlandweit Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch. Diese muss bei der jeweiligen Krankenversicherung beantragt werden. Aus einer medizinischen Begutachtung des Pflegebedürftigen wird schließlich die Pflegestufe ermittelt, welche auschlaggebend für die Höhe der Leistung ist. Daneben können beispielsweise für bestimmte Umbauten am Eigenheim oder der Wohnung Zuschüsse beantragt werden.

Pflegeheim Kosten

Sollte die pflegebedürftige Person jedoch nicht mehr in häuslicher Umgebung gepflegt werden können und nimmt einen Platz im Pflegeheim in Anspruch, so werden automatisch die Nachkommen unterhaltspflichtig. Jedoch nur dann, wenn das Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht die Kosten des Heimplatzes deckt. In dem Fall erhält die pflegebedürftige Person zunächst vom Sozialamt Leistungen, die jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt gewährt werden, an dem die Nachkommen über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Pflegeplatz selbst finanzieren zu können.

Unterhaltspflicht der Kinder

Der von den Nachkommen zu leistende Unterhalt wird mittels der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Diese sieht einen Selbstbehalt von aktuell 1.500 Euro zuzüglich 1.200 Euro für den Lebenspartner vor.
Zu keinem Unterhalt verpflichtet sind Schwiegersöhne bzw. Schwiegertöchter. Sie sind nur dann in Zahlungen involviert, wenn höhere Nettobezüge gegenüber dem unterhaltspflichtigen Partner bestehen und diese die Höchstgrenze beider Mindestselbstbehälter von 2.700 Euro übersteigen. Demnach obliegt ihnen der Hauptteil des Familienunterhalts und der unterhaltspflichtige Partner muss nach Abzug des Selbstbehalts von 1.500 Euro für den Unterhalt aufkommen.

Private Vorsorge

Personen, die privat gegen Pflegebedürftigkeit vorsorgen möchten, können folgende Produkte in Anspruch

– Pflegetagegeldversicherung
– Pflegekostenversicherung
– Pflegerentenversicherung

Dabei gilt Folgendes zu beachten: Frauen müssen deutlich höhere Beiträge aufgrund ihrer geschätzten höheren Lebenserwartung zahlen als Männer. Ältere Personen zahlen ebenso höhere monatliche Beiträge als jüngere Versicherte.

Quelle: spiegel.de