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Beamte fordern Pension ab 63 Jahre

17. Dezember 2013

Der Koalitionsplan von Union und SPD sieht unter anderem eine verbesserte Mütterrente und eine Frührente mit 63 Jahren für gesetzlich Versicherte vor. Nun werden Forderungen laut, diese Verbesserungen auch auf Beamte zu übertragen.

Beamte fordern abschlagsfreien Frührente ab 63 Jahren.

Bildquelle: © fotodesign-jegg.de – Fotolia.com

Im Genaueren sieht der Koalitionsplan eine abschlagsfreie Rente dann ab dem vollendeten 63. Lebensjahr vor, sofern seitens des Beschäftigten 45 Beitragsjahre vorliegen. Zudem sollen die Nachteile für ältere Mütter bei der Rente gemildert werden. Derzeit ist es so, dass Frauen, die vor dem Jahre 1992 Mutter geworden sind, je Kind sechs Monate Kindererziehung auf ihre Pension angerechnet bekommen. Diese Regelung gilt ausschließlich für Beamtinnen in Bund und Länder. Gemäß der Gewerkschaften wäre jedoch eine Verdopplung der Anrechnungszeiten angemessen.

Frauen, die im Jahre 1992 oder später Mutter geworden sind, erhalten drei Jahre pro Kind bei ihrer Rente und Pension angerechnet, egal ob Beamtin oder gesetzlich Versicherte. Demzufolge sind Mütter, die vor 1992 ein Kind zur Welt gebracht haben, in der Anrechnung der Zeiten wesentlich schlechter gestellt.

Aus den Reihen der CDU kommt Kritik bezüglich der Forderungen für Beamte. Für Länder könnte eine derartige Neuregelung sehr teuer kommen, da nach Aussagen der CDU vor allem Beschäftigte im einfachen und mittleren Dienst in den Komunen und Ländern auf 45 Dienstjahre kommen würden. Viele Länder könnten angesichts der finanziellen Lage keine Mehrkosten für Personal und Pension mehr tragen.

Schon jetzt wird die gewaltige Pensionslawine gefürchtet, die in den nächsten Jahren durch die massenweise Verbeamtung in den 70iger bis 90iger Jahren auf die Länder zurollen wird. Weiterhin wäre eine derartige Neuregelung laut CDU eine Benachteiligung für die meisten Beamten, denn diese kommen durch ihre eingeschlagene Laufbahn oftmals nicht an 45 Dienstjahre heran.

Quelle: handelsblatt.com