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Höhere Beamte in NRW erhalten eine höhere Nachzahlung

27. November 2014

Höhere Beamte ab der Besoldungsgruppe A 11 in Nordrhein-Westfalen erhalten aufgrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts eine Nachzahlung für die letzten zwei Jahre.

Die Nachzahlungen können für bestimmte Beamtengruppen höher ausfallen. So erhält beispielsweise ein Gymnasiallehrer in der Besoldungsgruppe A 13 mit zwei Kindern und einer Ehefrau eine Besoldung von brutto 7.427 Euro. Der Betrag setzt sich dabei aus der Bruttovergütung von 4.506 Euro, dem Weihnachtsgeld von 1.401 Euro und der Nachzahlung von 1.520 Euro zusammen. Eine Grundschullehrerin mit einem Kind kann eine Besoldung von brutto 6.701 Euro erhalten, wobei davon 2.470 Euro die Nachzahlung und die Sonderzahlung darstellen. Ein höherer Beamter in der Besoldungsgruppe B 3 kann sich über eine stattliche Besoldung von brutto 11.468 Euro freuen, wobei der Nettobetrag etwa 7.000 Euro betragen würde.

Dank der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in NRW erhalten alle höheren Beamten des Landes für die vergangenen zwei Jahre eine Nachzahlung. Der Sparkurs des Landes wurde vom Gericht kritisiert, da dieser gegen das Alimentationsprinzip spricht. Die Regierung des Landes hatte den Beamten in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 eine Erhöhung der Beamtenbesoldung von 2 Prozent für die Jahre 2013 und 2014 zugesprochen. Beamte ab der Besoldungsgruppe A 13 gingen mit zwei Nullrunden leer aus.

Das Land NRW will trotz des Urteils weiterhin an den Personalkosten sparen. So will 2015 Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) die Personalkosten abbauen. Es wird spekuliert, dass dann die Pensionen gekürzt werden könnten, da das Land ursprünglich 700 Millionen Euro pro Jahr einsparen wollte, doch nun durch das Gerichtsurteil lediglich 220 Millionen Euro jährlich gespart werden können.

Quelle: rp-online.de

Siehe auch:
Beamtenbesoldung
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