01. Mai 2011
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin müssen Beamte, die eine Tätigkeit in einer höheren Dienststelle vorübergehend übernehmen, spätestens nach 18 Monaten dementsprechend besoldet werden. Bisher wurden Beamte, die dauerhaft in eine höhere Dienststelle wechselten, weiter nach der alten Besoldungsgruppe vergütet. Damit ist jetzt vorbei.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass Beamte, die vom Dienstherren mit einer „zeitlich eingeschränkten“, „endgültigen“ Tätigkeit einer höheren Dienststelle oder einer Aufgabe in einer höheren Dienststelle „auf Dauer“ beauftragt werden, auch dementsprechend besoldet werden müssen – und zwar spätestens nach 18 Monaten.
Experten rechnen nach der Urteilsbekanntgabe mit einer Flut an Klagen, die über die Millionenmarke hinausgehen könnte. Bisher sind zahlreiche Fälle aus Sachsen und Bayern bekannt. So auch der Fall der stellvertretenden Direktorin eines Gymnasiums aus Dresden, die gegen die unzureichende Besoldung geklagt hatte. Sie wurde trotz der Dienststelle, die mit A15 besoldet (Besoldung) wurde, über Jahre hinweg nur mit der Besoldungsgruppe A14 vergütet. Sie forderte mit ihrer Klage die ihr zustehenden Differenz ein, die ihr auch vom Bundesverwaltungsgericht zuerkannt wurde.
Quelle: sueddeutsche.de
Siehe auch:
Nachzahlungen für Tausende Beamte
§ 46 Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
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