10. Dezember 2012
Am Donnerstag, den 06. Dezember 2012, hat die EU-Kommission eine Anhebung der Beamtenbesoldung für EU-Beamte um 1,7 Prozent vorgeschlagen. Diese solle rückwirkend zum 01. Juli 2012 angehoben werden. Betroffen sind dabei rund 45.000 EU-Beamte.

Bildquelle: © Vladimir Kolobov – Fotolia.com
Die Beamtenbesoldung gemäß der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der EU anzupassen, sprich zeitlich begrenzt um einen bestimmten Betrag zu minimieren, lehnte die Kommission wie in den Vorjahren auch ab. Nach der Kommission sei keine „erhebliche und abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage“ erkennbar.
Zur Berechnung der Formel für die Besoldung der EU-Beamten werden zwei wesentliche Faktoren herangezogen. Zum einen spielt die Entwicklung der Lohnwirtschaft im öffentlichen Dienst in acht EU-Staaten eine Rolle, zum anderen fließt in die Berechnung die Kaufkraft der EU-Beamten mit ein.
Außen vorgelassen sind osteuropäische EU- Staaten und Irland. Die dort herrschenden Löhne, die teilweise drastischen Senkungen in den letzten Jahren unterlagen, werden nicht mit zur Berechnung herangezogen.
Seit der Finanzkrise im Jahre 2008/2009 ist die Besoldung der EU-Beamten kontinuierlich gestiegen. Dies führte oftmals zu Konfrontationen zwischen einigen Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission. Diese forderten eine Aussetzung der Gehaltsanpassungen für EU-Beamte. Eine derartige Anpassung der Besoldung ist bei wirtschaftichen Krisen als Ausnahmeklausel im Beamtenstatut verankert. Die EU-Kommission sah dies jedoch nicht als zwingend notwendig an, und bekam nach einem ersten eingeleiteten Verfahren beim Europäischen Gerichtshof Recht. Das Urteil des Verfahrens der Besoldungsanhebung um ebenso 1,7 Prozent für das Jahr 2011 steht noch aus. Dieses wird Anfang 2013 erwartet.
Die EU-Kommission hat zudem im Jahre 2011 eine Überarbeitung des Beamtenstatuts unter anderem in dem Punkt vorgeschlagen, dass diese Grundlage auf alle Mitgliedsstaaten ausgeweitet werden soll. Eine Anpassung hinsichtlich der Beamtenbesoldung in Krisenzeiten wurde jedoch nicht vorgeschlagen. Auch wenn die EU-Kommission dies nicht verändern möchte, können die Migliedsstaaten in Abstimmung mit dem Europaparlament eine Veränderung erwirken. Bisher konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden.
Gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission soll nun das Beamtenstatut um ein Jahr verlängert werden. Derzeit beläuft sich die Beamtenbesoldung eines EU-Beamten der niedrigsten Besoldungsstufe auf 2.654 Euro, in der höchsten Stufe auf 18.371 Euro. EU-Beamte, die einen Akademikergrad besitzen, erhalten beginnend 4.350 Euro im Monat.
Quelle: faz.net
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