02. Februar 2013
Eine Zusatzgebühr ist bei der Bezahlung mit Kreditkarte im Taxi unzulässig. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 28 November 2012 (Az. 6 L 1873/12). Geklagt hatte ein Taxiunternehmen, welches von seinen Kunden einen Aufpreis von zwei Euro verlangte, wenn diese mit Kreditkarte zahlen wollten.

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Es begründete die Zusatzgebühren mit den höheren Kosten, die dem Unternehmen mit dieser Zahlungsweise entstehen würden. Jedoch untersagte das zuständige Straßenverkehrsamt die Kreditkartengebühr. In anderen Städten wie in Berlin, Köln und Wolfsburg sind Kreditkartengebühren erlaubt und sogar in der Taxitarifordnung (TTO) vorgesehen.
In Taxis gilt gewöhnlich keine Pflicht, Kreditkarten anzunehmen. Wenn Taxiunternehmen diese annehmen, dann ist dies eine reine Serviceleistung für Kunden. Hingegen ist die Taxifahrt im Preis durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschrieben. Dabei differenziert sich der Preis je nach Ortslage. In der Taxitarifordnung sind dabei für den jeweiligen Ort die entsprechenden Geldbeträge in Bezug auf die Zeit und die Entfernung verankert.
Quelle: welt.de
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