20. Januar 2012
Seit dem Jahr 2005 dürfen bestimmte Behörden im Rahmen einer Überprüfung der Ersparnisse auf Privatkonten zugreifen. Das Bundesverfassungsgericht gestattete derartige Zugriffe in Ausnahmefällen. Doch seit 2005 steigt die Anzahl der Kontenabfragen kontinuierlich.
So wurden im Jahre 2005 etwa 9.000 Abfragen registriert. Bereits im Jahre 2011 waren es 63.000. Mit den Kontenabfragen sollen Steuersünder, Schwarzarbeiter, Personen, die Sozialleistungen missbrauchen und diejenigen Personen aufgedeckt werden, die wirtschaftlich kriminell agieren. Doch sind bei den Kontenabfragen Grenzen gesetzt, die auch bei Behörden eingehalten werden müssen. So dürfen nur Behörden, die Sozialleistungen ausgeben und Finanzämter auf Privatkonten zugreifen. Dazu gehören insbesondere Sozialämter, Arbeitsagenturen, BAföG-Stellen und die entsprechenden Finanzämter. Durch diese Kontenabfrage können die Behörden ermitteln, auf wie viele weitere Konten der Bankkunde noch Zugriff hat. Dies ist gerade für Finanzämter im Kampf gegen Steuerhinterziehung interessant.
Doch in den meisten Fällen erfährt die Bank nichts von einer Abfrage, da die Daten des Privatkunden auf einen Datenpool gespeichert werden. Die Bank gibt bei Eröffnung eines Kontos alle Stammdaten an einen externen Datenpool weiter. Dort werden neben persönlichen Daten wie Name des Bankkunden, Geburtsdatum, Inhaber, etwaigen Verfügungsberechtigungen vor allem Daten von bestehenden Giro-, Spar- und Bausparkonten sowie von Wertpapierdepots und sonstigen Sparanlagen gespeichert. Nicht registriert werden Kontobewegungen wie Ratenzahlungen für Kredite, Umschuldungen, Ausgaben und Kontostände. Sollte ein Konto aufgelöst werden, so erfolgt eine Löschung der Daten erst nach drei Jahren aus dem Datenpool.
Sollte sich durch eine Überprüfung ein Verdacht eines Missbrauchs von Sozialleistungen oder einer Steuerhinterziehung ergeben, so werden von den Banken und Sparkassen, wo die betreffende Person Kunde ist, Kontoauszüge angefordert. Eine derartige Anforderung wird in der Regel meist durch Beamte der Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft vorgenommen.
Bankkunden erfahren zumeist im nächsten Steuerbescheid von einer Kontenabfrage, im Regelfall dann, wenn die Behörden davon ausgehen, dass eine Mithilfe seitens des Kontoinhabers nicht zu erwarten ist. Wie das Bundeszentralamt für Steuern mitteilt, muss dem Betroffenem eine Möglichkeit eingeräumt werden, um den Sachverhalt selbst aufzudecken bzw. zu klären. Jedoch geschieht dies meistens durch amtliche Vordrucke von Behörden, die bei der Beantragung von Sozialleistungen usw. mit ausgegeben werden. In diesen Vordrucken wird dann auf eine mögliche Kontenabfrage hingewiesen. Ein Schutz gegen eine Überprüfung durch den Staat ist derzeit nicht möglich.
Quelle: focus.de
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