26. Dezember 2011
Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben nun die Kommission wegen der vorgeschlagenen Besoldungserhöhung von 1,7 Prozent für die etwa 50.000 EU-Beamten verklagt. Die Kommission wägt derzeit ab, ob sie ebenfalls Klage einreichen soll. Mit der Klage gegen die Kommission spitzt sich die Lage um die Gehälter für die Beamten innerhalb der Eurozone zu. Die EU-Mitgliedsstaaten lehnen eine diesjährige Erhöhung der Beamtenbesoldung angesichts der wirtschaftlich defizitären Lage einiger EU-Mitgliedsstaaten vehement ab. Die Kommission zeigt sich hartnäckig und besteht auf eine Besoldungsanhebung.
Der Ministerrat hatte am Dienstag in Brüssel die eingereichte Klage bekannt gegeben. Nun prüft die Kommission, ob sie den Ministerrat ebenso verklagen und somit die Besoldungserhöhung von 1,7 Prozent erzwingen soll. Die Besoldung und eine mögliche Erhöhung werden jährlich mittels einer Berechnungsformel festgestellt. Angesichts des realen Kaufkraftverlustes von 1,8 Prozent der acht in die Formel involvierten EU-Mitgliedsstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Spanien, Belgien und Luxemburg), würde sich gemäß der Formel eine Besoldungserhöhung von nominal 1,7 Prozent ergeben.
Die EU-Mitgliedsstaaten berufen sich jedoch auf die Ausnahmeregelung, die besagt, dass bei akuten Krisen eine Aussetzung der Formel möglich wäre bzw. eine geringere Anhebung als die tatsächlich berechnete Besoldung durchgesetzt werden könnte. Die Kommission lehnte dies jedoch wegen des Kaufkraftverlustes ab.
Quelle: focus.de
Weitere Themen:
Beamtenbesoldung für EU-Beamte soll gedeckelt werden
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen