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Insolvenzverfahren wird neu geregelt

19. Juli 2012

Das Bundeskabinett hat in einem neuen Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht in Berlin am Mittwoch, den 18. Juli 2012, entschieden, dass das Insolvenzrecht für Verbraucher in dem Punkt neu geregelt wird, dass der insolvente Schuldner nach nur drei Jahren statt bisher sechs Jahren zu einer Schuldenfreiheit gelangen kann.

Bildquelle: © www.Finanzfoto.de – Fotolia.com

Das Insolvenzverfahren ist jedoch an den Punkt gekoppelt, dass der Schuldner innerhalb der Dreijahresfrist ein Viertel seiner säumigen Beträge zuzüglich der Verfahrenskosten begleicht. 75 Prozent der Schulden können ihm dann erlassen werden.

Als Begründung für die Erleichterung im Insolvenzrecht gilt die schnellere Wiedereingliederung des Schuldners auf dem Wirtschaftsmarkt. Nach nur drei Jahren ist es dann dem schuldenfreien Verbraucher möglich, ohne Schulden wieder unternehmerisch tätig zu sein.

Im Jahre 2011 gab es insgesamt rund 20.000 Insolvenzverfahren mit bis dahin Selbständigen. Etwa 100.000 Insolvenzverfahren wurden bei Verbrauchern registriert.

Das Insolvenzrecht ist bisher seit dem Jahr 1999 so geregelt, dass Verbraucher nach sechs Jahren Insolvenz als schuldenfrei gelten, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen. EineVerkürzung auf fünf Jahre ist dann möglich, wenn die Verfahrenskosten vollständig beglichen wurden. Der Verbraucher ist jedoch verpflichtet alles Pfändbare, was über den Selbstbehalt hinaus geht, den Gläubigern abzutreten.

Quelle: sueddeutsche.de

Siehe auch:
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