08. September 2020
Der ursprünglich vorgesehene Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 des Bundesfinanzministeriums sah eine Besteuerung von Goldgewinnen ab 2021 vor. Durch den Widerstand der Union hat das Bundesfinanzministerium seine Pläne nun verworfen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (62) wollte in seinem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2020 günstige Gold-Investments, die über die Börsen in Frankfurt am Main und Stuttgart getätigt werden, ab 2021 besteuern. Durch den Widerstand der Union bleiben Goldgewinne nach einem Jahr Haltefrist weiterhin steuerfrei.
Die im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 17. Juli 2020 enthaltene Besteuerung von Gold-Investments wurde in dem kürzlich veröffentlichten Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 nicht berücksichtigt. Der Entwurf vom Juli enthielt jedoch noch Stellen, nach denen eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent bei Investmentgewinnen wie Euwax-Gold und Xetra-Gold der Frankfurter und Stuttgarter Börse ab 2021 fällig gewesen wäre. Bisher sind solche Goldgewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei. So wird es auch 2021 weiterhin bleiben.
Unter Investoren ist Xetra-Gold der Frankfurter Börse besonders populär. Das Produkt umfasst rund 11,8 Milliarden Euro Anlegergeld. Weniger schwer ist das Stuttgarter Euwax-Gold. In diesem Goldprodukt haben Investoren bisher etwa 0,5 Milliarden Euro angelegt. Zu Zeiten des Coronavirus setzten viele Anleger vermehrt auf Gold-Investments. Anfang August stieg der Goldpreis pro Feinunze auf ein Rekordhoch von mehr als 2.070 Dollar.
Der vom Finanzminister angestrebte Steuerplan für Gold-Investments war zum Teil inkonsequent. Er enthielt zwar eine Besteuerung von Börsengold, jedoch keine Abgeltungssteuer für physisches Gold, wie Barren und Münzen. Diese wären auch nach einem Mindesthaltejahr weiterhin steuerfrei geblieben.
Quelle: manager-magazin.de