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Sandra Mondi ist in Deutschland geboren, hat Germanistik und Ägyptologie studiert und ist seit 2017 bei der Generalagentur Ammirato tätig. Ihre anvertrauten Rubriken sind die Kundenbetreuung und die Gestaltung des Webauftritts. Ihre Fachthemen beziehen sich auf die Finanzwelt und den öffentlichen Dienst.

Dringend Kredite von kleineren Unternehmen gesucht

11. August 2020

Neben den finanziellen Soforthilfen der Bundesländer setzen kleinere Unternehmen auch auf das Kredit-Angebot der KfW-Bank. Dies zeigt die wöchentliche Nachfrage, wie die Staatsbank angibt.

Bisher 53 Milliarden Euro an Kreditbeträgen vergeben

Bisher hat die KfW-Bank rund 53 Milliarden Euro an Unternehmen seit März 2020 vergeben. Rund 80.000 Kreditanträge sind dabei eingegangen. 1,4 Prozent davon entfallen auf große Unternehmen, die allein 58 Prozent der gesamten vergebenen Kreditsumme für sich beanspruchen. Mit den Hilfskrediten unterstützt die KfW-Bank Unternehmen bereits seit März 2020, also zu Beginn der Corona-Krise in Deutschland.

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Kreditanträge von bis zu drei Millionen Euro

Bei der KfW-Bank werden von kleineren Unternehmen insbesondere Kredite mit einem Höchstvolumen von drei Millionen Euro beantragt. Schnellkredite mit einer Darlehenssumme von maximal 800.000 Euro werden mit am häufigsten beantragt, obwohl diese für kleinere Firmen kaum beantragbar seien. Hier haftet jedoch der Staat vollständig.

Schnellkredite erst ab 11 Mitarbeitern möglich

Schnellkredite können, im Gegensatz zu allen anderen Corona-Krediten der KfW-Bank, erst ab einer Mindestanzahl von 11 Mitarbeitern beantragt werden. Die maximale Kreditsumme darf dabei nicht 800.000 Euro überschreiten. Wie das Handelsblatt schreibt, erfüllen eben 90 Prozent der Selbstständigen und Unternehmen in Deutschland dieses Kriterium nicht. In Deutschland sind aktuell 7,5 Millionen Unternehmen registriert, davon weisen 6,6 Millionen maximal 10 Beschäftigte auf.

Beantragbare Darlehenshöhen beim Schnellkredit der KfW-Bank

  • bis höchstens 500.000 Euro für Unternehmen ab 11 bis 50 Mitarbeitern
  • bis höchstens 800.000 Euro für Unternehmen ab 51 Mitarbeitern

Voraussetzungen für einen KfW-Schnellkredit

Folgende Voraussetzungen für einen KfW-Schnellkredit müssen erfüllt sein:

  • Unternehmen muss in Deutschland seinen Sitz haben
  • Selbstständiger und Freiberufler mit Sitz in Deutschland
  • Bestehen des Unternehmens seit 01.01.2019
  • Gewinne müssen für die Jahre 2017 bis 2019 oder 2019 erzielt worden sein
  • keine Negativmerkmale bei Auskunfteien
  • Unternehmen muss mindestens 11 Mitarbeiter beschäftigen

Alle Voraussetzungen und Bedingungen können im KfW-Merkblatt zum Schnellkredit nachgelesen werden.

Hohes Ausfallrisiko bei Schnellkrediten

Die Vergabe des Schnellkredits war umstritten, da Banken zur Auszahlung des Kreditbetrags nur wenigen Kriterien prüfen müssen. Daher gehört der Schnellkredit zu den Corona-Krediten, der ein überdurchschnittliches Ausfallrisiko trägt. Dieses Ausfallrisiko lässt sich die Bank auch mit höheren Zinsen vergütet, wie das Handelsblatt schreibt. In einigen Fällen kann der Zinssatz drei Mal so hoch sein wie bei einem normalen Kredit.

Nachfrage ist groß

Trotz des Kriteriums von mindestens 11 Mitarbeitern ist die Nachfrage für einen Schnellkredit gestiegen. Im Juli lag die Zuwachsrate bei 14 Prozent. Die Nachfrage nach Krediten von größeren Unternehmen ist dagegen stark zurückgegangen.

Kredite ab 10.000 Euro auch für Privatpersonen

Kredite ab einer Kreditsumme von 10.000 Euro können auch von Privatpersonen zu günstigen Zinskonditionen während der Corona-Krise beantragt werden. Auch viele Beschäftigte mussten erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen, häufig bedingt durch Kurzarbeit. Für sie kommen günstige Kredite in Frage, die schnell vergeben werden.

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Quelle Text: handelsblatt.com, kfw.de