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Land muss Beamten 10.000 Euro nachzahlen

17. Oktober 2013

Die Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen nach dem Lebensalter orientiert wurde vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 11. Dezember 2012 (1 L – 9/12) für europarechtswidrig eingestuft. Grund für das Urteil war ein Kläger, der vom Gericht 10.000 Euro zugesprochen bekam, da seine Eingruppierung in bestimmte Dienstaltersstufen als altersdiskriminierend angesehen wurde. Die Eingruppierung erfolgte in Dienstaltersstufen in Abhängigkeit von seinem Lebensalter. Dies stellte laut dem Gericht ein Verbot gegen die Altersdiskriminierung dar.

Somit stimmte die Regelung der Besoldung nach Dienstaltersstufen nach den Paragraphen 27 und 28 des Bundesbesoldungsgesetzes aus dem Jahre 2002 nicht mit der Richtlinie 2000/78/EG des Rates der EU aus dem Jahre 2000 überein. Die Richtlinie der EU legt eine klare Grundlage zur Verwirklichung der Gleichbehandlung zwischen Beruf und Beschäftigung fest. Die Beamtenbesoldung nach Dienstaltersstufen kann hier somit keine Übereinstimmung finden.

Die Besoldungsregelung ist zu sehr auf die Besoldung nach dem Lebensalter ausgerichtet, wie die Begründung des OLG hieß. Ein jüngerer Beamte muss bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation weniger Besoldung hinnehmen als ein älterer Kollege. Dies stellt gemäß dem Gericht eine klare Altersdiskriminierung dar.
Am 01. April 2011 hatte die Regierung in Sachsen-Anhalt das Besoldungsgesetz insofern geändert, dass nun die Besoldung nach Erfahrungsstufen statt Lebensaltersstufen gezahlt wird. Diese Änderung ist somit europrechtskonform.
Das Oberverwaltungsgericht orientierte sich bei der Urteilsfindung statt an der höchsten Besoldungsstufe, wie vom Kläger erhofft, an der damaligen Regelhöchstaltersgrenze, als der Beamte eingestellt wurde.