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Berufserfahrung wird über Besoldungshöhe entscheiden

19. Mai 2015

Am Dienstag, 19.05.2015 hat das Regierungskabinett eine neue Fassung des Besoldungsgesetzes für Beamte und Richter beschlossen. Das gab die Staatskanzlei bekannt. In Zukunft soll die Besoldungshöhe nicht mehr nach dem Lebensalter oder dem Besoldungsdienstalter bemessen werden.

Entscheidend wird ab jetzt die Berufserfahrung des Beamten sein. Für die Eingruppierung werden demnach auch Vordienstzeiten, anderweitig erworbene Berufserfahrungen und auch Zeiten bis zu drei Jahren relevant sein, die für Kinderbetreuung oder Pflege verwendet wurden.

Diese Neufassung tritt in Kraft, sobald der Landtag seine Zustimmung gegeben hat. Das Regierungskabinett erwartet, dass noch vor der Sommerpause zugestimmt wird.

Mehr zum Thema:
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verbot einer altersdiskriminierenden Besoldung.