30. April 2018
Die Eingruppierung in die Besoldungsstufen wurde vor einigen Jahren neu strukturiert. Die bis dato geltenden 12 Beamtenbesoldung Stufen der 15 Besoldungsgruppen im Bundesdienst wurden durch 8 Stufen ersetzt. Die neue Verweildauer in den Stufen beträgt 2, 3 und 4 Jahre. Ein Aufstieg ist demnach in dieser vorgegebenen Zeit möglich. Bei herausragenden Leistungen kann die Verweildauer verkürzt und ein Stufenaufstieg demnach schneller vollzogen werden. Das Gegenteil ist bei einer Herabgruppierung der Fall. Diese kommt dann in Betracht, wenn die Leistung unter dem Durchschnitt aller Mitarbeiter der Laufbahn, Besoldungsgruppe und Stufe liegt.
Die Eingruppierung in die Beamtenbesoldung Stufen erfolgt anhand der Berufserfahrung. Das frühere Senioritätsprinzip, bei dem das Alter mitentscheidend war, wurde mit der Reform abgeschafft. Somit ergeben sich heute nachfolgend die Stufenlaufzeiten für Beamte und Soldaten von 2, 3 und 4 Jahren. Die Stufenlaufzeiten für Soldaten im Bund wurden 2016 reformiert, so dass die Verweildauer in einigen Besoldungsstufen von 5 Jahren auf 3 oder 4 Jahren zurückgechraubt wurde.
BesG | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
A2 – A5 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | – |
A6 – A16 | 2 | 3 | 3 | 3 | 4 | 4 | 4 | – |
R1, R2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 4 | 4 | 4 | – |
Tabellenerklärung: A 2 – A 6 = einfacher Dienst, A 6 – A 16 = mittlerer, gehobener und höherer Dienst, R 1, R 2 = Richter; Lesebeispiel: Ein Beamter in der Besoldungsgruppe A10 verweilt 3 Jahre in der Stufe 4, bis er zur Stufe 5 aufsteigen kann.
BesG | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
neu:alle | 2 | 3 | 3 | 3 | 4 | 4 | 4 | – |
alt: A3 – A7 | 2 | 2,25 | 3 | 4 | 5 | 5 | 5 | – |
alt: ab A8 | 3 | 3,25 | 4 | 4 | 5 | 5 | 5 | – |
Tabellenerklärung: Neu eingeführtes Stufensystem: gilt für alle Bundessoldaten gleichermaßen, die insgesamte Stufenlaufzeit beträgt aktuell 23 Jahre bei Eingruppierung ab Vollendung des 21. Lebensjahres; das alte System hatte eine Staffelung von 2, 3, 4 und 5 Jahren in den Besoldungsgruppen A3 bis A7, wobei sich daraus eine Stufenlaufzeit von 26,25 Jahren ergab. Ab der Besoldungsgruppe A8 betrug die Stufenlaufzeit 29,25 Jahre. Diese wurde abgeschafft und das neue System eingeführt, was auch 2018 Gültigkeit besitzt. Lesebeispiel: Ein Soldat verweilt 3 Jahre in Stufe 2, bis er zur Stufe 3 aufsteigen kann.
Die Überleitung in das neue Beamtenbesoldung-Stufen-System erfolgt anhand der gezahlten Dienstbezüge. Es wurde dabei folgende Berechnungsgrundlage und Formel angewandt:
Bemessungsgrundlage = Grundgehalt + Stellenzulage + Sonderzahlung
Das berechnete Ergebnis wird auf einen vollen Eurowert aufgerundet. Der resultierende Wert stellt dann den Wert dar, der in der Überleitungstabelle einem Wert der 8 Besoldungsstufen und 7 Überleitungsstufen am nächsten kommt.
Beispiel: Ein Justizvollzugsbeamter erhielt im gehobenen Dienst in der Besoldungsgruppe A 11 und der Stufe 8 vor dem Juli 2009 3.120,05 Euro monatlich an Grundgehalt. Wegen der Einführung des neuen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes änderte sich das Grundgehalt und die Stufenzugehörigkeit wie folgt:
Bisheriges Grundgehalt:
Allgemeine Stellenzulage: Sonderzahlung: Bemessungsgrundlage = Grundgehalt + Stellenzulage + Sonderzahlung Bemessungsgrundlage = 3.120,05 + 75,49 + 79,88 Gerundet: Eingruppierung neu: |
3.120,05 Euro in A 11, Stufe 8
75,49 Euro 79,88 Euro = 3.275,42 Euro = 3.280,00 Euro 3.280,00 Euro in A 11, Stufe 5 |