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Änderungen im Steuerrecht 2013

28. Dezember 2012

ELStAM-Verfahren

Das ELStAM-Verfahren, kurz für „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“, wird zum 01. Januar 2013 eingeführt. Dieses ersetzt somit die alte Lohnsteuerkarte aus Papier. Das neue Verfahren soll das Kommunizieren zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Finanzämtern durch die elektronische Speicherung und Übermittlung von Daten des Arbeitnehmers erleichtern.

Auch für das Jahr 2013 werden im Steuerrecht neue Änderungen eintreten.

Bildquelle: © naftizin – Fotolia.com

Zu den Daten gehören unter anderem Kinderfreibeträge, Steuerklassen und die Zugehörigkeit zur Religion. Die alte Lohnsteuerkarte aus Papier ist jedoch noch nicht passé; diese wird bis Ende des Jahres 2013 noch ihre Gültigkeit weiterhin besitzen, um die Verwaltung und die Arbeitgeber nicht sofort zu überlasten.

Zudem können Arbeitgeber wählen, ob sie im Jahr 2013 schon alle Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahren integrieren oder nur einen Teil. Fakt ist, bis zum Jahresende, genauer gesagt bis zum Dezember 2013, muss das ELStAM-Verfahren für alle Arbeitnehmer angewendet werden. Zuvor gelten noch alle Papierbescheinigungen, einschließlich der Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung vom Finanzamt.

Geldspenden

Ab dem Jahr 2013 tritt eine Vereinfachung von Geldspenden aufgrund der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das SEPA-Verfahren in Kraft. So können etwa Kirchen den Zuwendungsnachweis online über das Internet in vereinfachter Form im Rahmen des Zahlungsvorgangs erbringen. Um die Vereinfachungsregeln, die in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) enthaltenen sind, auf alle steuerpflichtigen Personen übertragen zu können, wird eine Anpassung des vereinfachten Zuwendungsnachweises beim steuerlichen Spendenabzug beim SEPA-Verfahren und auch bei anderen Online-Zahlungsservices vorgenommen. Belege über Spenden brauchen somit nicht mehr eingereicht werden.

Änderung der steuerlichen Veranlagung für Ehepaare

Im Jahre 2013 gelangt die verbesserte Übersicht bei den Varianten der steuerlichen Veranlagung und des Tarifs für Ehepaare ihre Wirksamkeit.
Die Vereinfachung wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführt.
Somit können Ehegatten künftig zwischen einer Zusammenveranlagung und einer Einzelveranlagung wählen. Eine getrennte Veranlagung wird es ab dem Jahre 2013 nicht mehr geben.
Möglich sind folgende Veranlagungsvarianten:

• „Verwitweten-Splitting“ oder „Sonder-Splitting“ , sofern ein Trennungsjahr vorliegt; dies wäre dann eine Einzelveranlagung
• die Zusammenveranlagung, wobei hier ebenso ein Splitting-Verfahren für Ehegatten angewandt werden kann

Ebenso wird das Wechselverfahren der Veranlagungsarten dahingehend verändert, dass manuelle Verfahrensschritte wegfallen und eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer eintritt. Ein Wechsel der Veranlagungsart nach Eintritt der Unanfechtbarkeit nachträglich durchzusetzen, wird künftig nicht mehr so einfach und nur noch für Sonderfälle möglich sein.

Steuerberatergebühren werden angepasst

Ab dem Jahr 2013 wird die alte Steuerberatergebührenverordnung durch die neue Steuerberatervergütungsverordnung abgelöst. Dies soll mehr Transparenz bei der Abrechnung für Verbraucher bringen.

Quelle: bundesfinanzministerium.de

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Elektronische Lohnsteuerkarte wird erst 2013 eingeführt