20. Dezember 2013
Prof. Dr. Hans-Jürgen Hofmann, Leiter der Abteilung D des BMI (Bundesinnenministerium) betonte die politische Erfordernis, den öffentlichen Dienst gegen jetzige und zukünftige Kritik in Hinblick auf Versorgung und Bezahlung anlässlich eines Gespräches mit dem BAAB (Verdi-Bundesausschuss für Beamtinnen und Beamte) am 17. November 2013 zu verteidigen.
Einen aktuellen Koalitionsvertrag begrüßte Hofmann, der die Qualität und Leistungsfähigkeit der deutschen Administration lobt, doch er forderte auch die Anwesenden auf, und zwar immer wo angebracht, mit eben dieser Tatsache bzw. Feststellung zu argumentieren.
Zudem wies Hofmann auf die Tatsache hin, dass die von CDU/CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen einiges offenlassen. So seien altbekannte Spardiktate bei einer erneuten Wirtschaftskrise zu befürchten. Laut Hofmann würden die Verwaltungskosten sowie ihre Daseinsberechtigung am Pranger stehen, wenn es der Wirtschaft nicht gut gehe.
Für die kommende Legislaturperiode prognostizierte er eine Debatte zu den Finanzverpflichtungen des Länderfinanzausgleichs und den Wirkungsmechanismen. Diesem attestierte er einen „Systemfehler“, indem er bei „Geber- wie Nehmerländern“ den Impuls, höhere Steuereinnahmen zu generieren, natürlich aus verschiedenen Motiven, erlahmen lasse.
Des Weiteren nahm Hofmann auch zu Versorgungsfragen detailliert Stellung. In den kommenden vier Jahren seien Veränderungen durchaus möglich und auch nötig, denn das Pensionssystem müsse tragfähig bleiben. Gleichzeitig kritisierte er auch den Versuch des Bundeslandes Baden-Württemberg, die eigenen Pensionslasten als „Geberland“ im Länderfinanzausgleich auf den Bund abzuwälzen. In Anbetracht solcher Zwangslagen vereinzelter Länder wären die Beamtenpensionen auf der Bundesebene besser zu rezentralisieren.
In Bezug auf die politische Verantwortung für die Versorgung betonte Hofmann die bewährte Dualität vom Bundesministerium für Finanzen und BMI. Zudem verwies er auf die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, die gesichert werden müsse, und zwar durch eine angemessene Altersversorgung. Weiter erklärte Hofmann, dass wegen der finanzschwachen Länder eine Gefahr von Versorgungskürzungen bestehe.
Zum Schluss beantwortete Hofmann die Frage eines BABB-Mitglieds. Diese Frage bezog sich auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Berechtigung einer Übertragung des Renteneintrittsalters mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung auf die Beamtenpensionen. Hierzu erklärte Hofmann, dass er um solche Fälle wisse, wie zum Beispiel im Postdienst. Eine Lösung werde vom BMI angestrebt.
In diesem Zusammenhang stellte der BABB fest, dass die Übernahme auf das Versorgungsrecht von Verdi zunächst politisch thematisiert wurde. Über zustimmende Signale vonseiten des Ministeriums würde man sich freuen. In wirkungsgleicher Art sei zudem die Übertragung von Rentenregelungen gesetzlich geregelt.
Quelle: beamte.verdi.de
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