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Keine Besoldungserhöhung für Bürgermeister und Landräte

24. Januar 2012

Niedersachsens Bürgermeister und Landräte erhalten nun doch keine Besoldungserhöhung wie die Änderung in der Kommunalbesoldungsverordnung dies vorschrieb. Ministerpräsident McAllister hatte die Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung bis zum Ende der Legislaturperiode im Dezember 2011 zurückgestellt.

Für Bürgermeister und Landräte bedeutet dies nun doch keine Anhebung ihrer Beamtenbesoldung. Dementsprechend äußerten sie sich verärgert. Auch die kommunalen Spitzenverbände geben sich im Hinblick auf den Aufschub der Besoldungserhöhung frustriert. „Wir sind erstaunt, dass die Zusagen nicht eingehalten werden und warten noch auf Erklärungen“, wie Thorsten Bullerdiek vom Städte- und Gemeindebund mitteilte.

Nicht leichter macht es die Tatsache, dass in vielen anderen Bundesländern die Besoldung deutlich über dem Niveau von den Beamten in Niedersachsen liegt.
Das Land Niedersachsen wollte ursprünglich im Rahmen der Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung Landräte und Bürgermeister von der Besoldungsgruppe A in die Besoldungsgruppe B einordnen.
Für die betroffenen Beamten hätte dies eine neue Eingruppierung und eine höhere Beamtenbesoldung bedeutet. So wäre ein Bürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 10.000 Einwohnern von der Besoldungsgruppe A 15 in die Gruppe B 1 eingruppiert worden.

Bürgermeister mit bis zu 15.000 Einwohnern dagegen von A 16 in B 2.
Nicht alle sehen den Verzicht auf eine Höhergruppierung als frustrierend. So zeigte der Bund der Steuerzahler Zufriedenheit gegenüber den Entscheid. Durch die Höhergruppierung wären finanzielle Kosten von etwa 1,8 Millionen Euro für das Land hinzu gekommen.

Quelle: nwzonline.de

Siehe auch:
Besoldungserhöhung für Beamte – Bund ab 01.01.2012
Doppelte Besoldungserhöhung in Bayern 2012