17. September 2011
Bei der Besoldung der Landesbeamten in Rheinland-Pfalz soll kräftig gespart werden. Dies schürt vor allem beim Beamtenbund sowie bei den betroffenen Beamten für Unzufriedenheit und Entrüstung.
Der dbb sieht den neuen Gesetzentwurf zu den Sparplänen in größeren Teilen als verfassungswidrig. Zudem ist nach Ansicht des Beamtenbundes eine Besoldungsanpassung von nur einem Prozent ungerecht, da die Entwicklung der Entgelt-Tarife und die Teuerungsrate bis zum Jahr 2016 deutlich zunehmen werden. Das Gesetz sieht vor, dass den Beamten eine Festschreibung von fünf Minusrunden in der Besoldung und Versorgung drohen, denn die Besoldungserhöhung ist im Gegensatz der zukünftigen Tarife und Teuerungsraten zu gering, um einen Ausgleich, viel schweige denn, ein Plus für die Beamten zu bescheren. Der dbb sieht in dem Vorhaben eine doppelte Abschnürung der Beamten und Versorgungsempfänger von der Wirtschaftsentwicklung. Dies ist laut Gewerkschaft gegen das Alimentationsprinzip.
Das Finanzministerium hingegen sieht den Sparplan als einen angemessenen Ausgleich zwischen der Einhaltung der geforderten Sparmaßnahmen und der Beamtenschaft. Die einprozentige Besoldungserhöhung ist gerecht, da keiner die Finanzlage in der Zukunft prognostizieren kann. Zudem würden die Landesbeamten bis 2016 somit mehr Besoldung erhalten. Eine höhere Besoldungsanpassung wäre jedoch nicht möglich.
Besonders von Sparmaßnahmen betroffen sein, sollen verheiratete Beamte über 50 Jahre ohne berücksichtigungsfähige Kinder. Für bestimmte Gruppen von Beamten soll die Altersteilzeit verlängert und das Mitbestimmungsrecht ausgeweitet werden.
Quelle: volksfreund.de
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