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Keine Gebühren mehr für Kontoauszüge

05. Juni 2011

Das Landgericht Frankfurt entschied mit seinem Urteil (Az.: 2-25 O260/10), dass Banken künftig keine Gebühren für zugeschickte Kontoauszüge mehr geltend machen dürfen.

Geklagt hatte ein Kunde der Deutschen Bank, der immer, wenn er versäumt hatte, seine Kontoauszüge binnen 60 Bankarbeitstagen am Auszugsdrucker abzuholen, diese ihm von der Bank entgeltpflichtig zugesendet wurden. Für die Zusendung der Auszüge berechnete die Deutsche Bank 1,94 Euro zuzüglich Portoausgaben.
Der Kunde wollte dies nicht mehr länger hinnehmen und wandte sich an den Verbraucherzentrale Bundesverband, welcher gegen die Deutsche Bank klagte und gewann. Zu erörtern gab es die Frage, ob Informationen über den Kontostand in gesetzliche Pflichtauskünfte oder vertragliche Nebenpflichten der Bank mit Erhebung eines Entgelts eingruppiert werden können.

Die Verbraucherzentrale vertrat die Ansicht, dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank über die kostenfreie Bereitstellung von Informationen zu Zahlungsvorgängen auf einem Konto einmal im Monat besteht. Nur bei Kunden, die ausdrücklich eine postalische Information über den Kontostand wünschen, könne die Bank ein entsprechendes Entgelt verlangen.

Das Landgericht Frankfurt teilte die Ansicht der Verbraucherzentrale und entschied zu Gunsten des Kunden. Die Gebührenklausel, die von der Deutschen Bank bisher verwendet wurde, ist eine Preisnebenabrede, die von den gesetzlichen Vorschriften abweicht und somit in das AGB-Recht einzugruppieren ist. Die Bank ist zudem verpflichtet, Kunden Auskunft über ihren Kontostand zu erteilen. Mit der Erhebung eines Entgeltes benachteiligte die Bank ihre Kunden, obwohl sie verpflichtet ist, kostenfrei Auskunft zu erteilen.

Das Gericht entschied, dass die Deutsche Bank ab sofort die Klausel nicht mehr verwenden dürfe. Diese ist vom Landgericht für unwirksam erklärt worden.

Quelle: n24.de