26. April 2011
Die Änderungen im Bundesversorgungsgesetz bestehen unter anderem dahingehend, dass eine Angleichung der Rentenleistungen im sozialen Entschädigungsrecht zwischen den alten und neuen Bundesländern ab dem
01. Juli 2011 erreicht werden soll. Bisher erhielten Leistungsberechtigte, wie bestimmte Beamte, in den neuen Bundesländern weniger Rentenleistung als in den alten Bundesländern.
Zudem soll die Auslandsversorgung und die Fürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz europarechtskonform ausgestaltet werden. Zu den Berechtigten, für die die Änderungen gelten, gehören unter anderem Kriegsopfer, Opfer des SED-Regimes sowie Berechtigte anderer sozialer Entschädigungsgesetze. Beispiele dafür sind Wehrdienstopfer oder auch Zivildienstopfer.
Quelle: betrifft-gesetze.de
Siehe auch:
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
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