Als Ausbaukosten werden Kosten bezeichnet, durch welche neuer Wohnraum geschaffen werden soll. Dies können zum Beispiel Anbauten an ein Haus sein oder der Ausbau eines Dachgeschosses als zusätzlicher Wohnraum. Die Ausbaukosten werden seitens der Bank mit ungefähr 80% in den Beleihungswert eingerechnet. Eingeschlossen sind dabei Malerarbeiten, Putzarbeiten, Rohrverlegungs- und Anschlussarbeiten sowie Schlosserarbeiten.
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