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Familienzuschlag kann rückwirkend gefordert werden

07. August 2012

Gemäß dem Bundesverfassungsgericht war die Ungleichbehandlung bezüglich des Familienzuschlages zwischen homosexuellen Beamten in einer Lebenspartnerschaft und heterosexuellen verheirateten Beamten gesetzeswidrig.

Bildquelle: © Africa Studio – Fotolia.com

Beamte, deren Antrag auf Familienzuschlag zwischen den Jahren 2001 und 2009 abgewiesen wurde, können nun rückwirkend die Zuschlagsleistung einfordern. Die differenzierte Behandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde vom Bundesverfassungsgericht in sofern als gesetzeswidrig eingestuft, als dass diese gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße.

Geklagt hatte ein Bundesbeamter, der seit dem Jahre 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt. Der Familienzuschlag wurde ihm jedoch bis zum Jahr 2009 aufgrund der vorliegenden Lebenspartnerschaft verwehrt.

Im Jahr 2012 wurde nun eine Gleichstellung innerhalb des Bundesbesoldungsgesetzes vorgenommen. Da der Beamte die Klage aufrechterhalten hat, konnte er nun einen gerichtlichen Erfolg verzeichnen.

Grundsätzlich ist eine Begünstigung einer Ehe gegenüber anderen Arten von Lebenspartnerschaften erlaubt, jedoch nur dann, wenn mit der Begünstigung keine Minderheiten diskriminiert werden. Was im Klartext heißen soll, dass eine Begünstigung wegen der sexuellen Orientierung gesetzeswidrig ist.

Ebenso kann bezüglich des Familienzuschlages nicht nur auf das Schutzgebot der Ehe verwiesen werden. Dies ist für eine Begründung für die Ablehnung des Zuschlages nicht als ausreichend gegeben. Der Familienzuschlag soll den Mehrbedarf einer Familie gegenüber dem eines ledigen Beamten ausgleichen. Somit spielt es keine Rolle, ob ein Beamter in einer Ehe oder in einer Lebensgemeinschaft lebt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte für einige Bundesländer finanzielle Folgen haben. Die Regelung der Beamtenbesoldung ist seit der Föderalismus-Reform Ländersache. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen haben bisher noch keine Gleichstellung bezüglich des Familienzuschlags vorgenommen. Alle anderen Bundesländer haben zu unterschiedlichen Zeiten eine Gleichstellung gesetzlich verankert.

Quelle: welt.de

Siehe auch:
Familienzuschlag auch für verpartnerte Beamte
Familienzuschlag für homosexuelle Beamte gewährt