Was ist ein Beamtendarlehen?

Die Definition des Beamtendarlehens

Das Beamtendarlehen, auch Beamtenkredit oder Kredit für Beamte genannt,  ist ein Darlehen, welches entgegen seiner Bezeichnung nicht nur für Beamte, sondern auch für Angestellte und Akademiker im öffentlichen Dienst sowie für weiteren bestimmten Berufsgruppen bei der ERGO Versicherungsgruppe bis einschließlich dem 58. Lebensjahr* bzw. 60. Lebensjahr* konzipiert wurde. Es besteht aus einem Darlehen und einer Kapitallebensversicherung, welche beide untrennbar miteinander verbunden sind.

60. Lebensjahr bei ERGO Beamtendarlehen
58. Lebensjahr bei DSL Beamtendarlehen

Weitere Informationen dazu → Die Vergabe eines Beamtendarlehens


Wer kann ein Beamtendarlehen beantragen?

Folgende Berufsgruppen können einen ERGO Beamtenkredit beantragen:

- Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Probe, Beamtenanwärter
- Akademiker
- Berufssoldaten
- Richter im Bund
- Angestellte (Mitarbeiter) im öffentlichen Dienst

Weitere Informationen dazu → Voraussetzungen für ein Beamtendarlehen


Was macht das Beamtendarlehen so attraktiv gegenüber anderen Kreditarten?

Das Beamtendarlehen zeichnet sich durch seine geringen Zinssätze als auch durch seine kleinen Monatsraten aus. Trotz einer höheren Darlehenssumme bis 80.000 Euro und mehr bleiben die Monatsraten bei entsprechender Wahl der Laufzeit oftmals vergleichsweise geringer als bei anderen Kreditformen.

Weitere Informationen dazu → Zinssenkung: Beamtendarlehen 2011


Darlehenslaufzeit und Darlehenszinsen vergleichen

Das Beamtendarlehen kann variabel in der Darlehenshöhe und in der Darlehenslaufzeit gewählt werden. Generell ist ein Betrag ab 10.000 Euro bis 100.000 Euro – in Einzelfällen auch mehr – als Darlehenssumme möglich. Die Laufzeit kann zwischen 12 und 20 Jahre gewählt werden. Je nach Laufzeitdauer und gewähltem Darlehensbetrag variieren die Monatsraten in ihrer Höhe, die mit einer länger gewählten Laufzeit gewöhnlich geringer werden. Der Darlehensbetrag wird, wie bei anderen Kreditarten auch, verzinst.

Eine Art der Verzinsung wird als Sollzinssatz angegeben, der bei der ERGO Versicherungsgruppe festgeschrieben ist. Die Festschreibung der Zinsen ermöglicht eine bessere monatliche Vorausplanung des Haushaltsbudgets, da sich die Monatsraten aufgrund instabiler Zinsen in ihrer Höhe nicht verändern werden. Die Sollzinsen des Beamtendarlehens sind durch die Festschreibung stabil. Eine Zweite Verzinsung erfolgt durch den Effektivzinssatz, der jährlich auf den Darlehensbetrag berechnet wird. Dieser kann durch eventuell vorzeitige Sondertilgungen reduziert werden.

Weitere Informationen dazu → Beamtendarlehen online vergleichen


Beamtendarlehen Beispiele zur Berechnung

Wie die Konditionen eines Beamtendarlehens in Abhängigkeit zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragsstellers berechnet wird, kann detailliert auf der Seite „Rechenbeispiele“ entnommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Konditionen nicht für jede Person exakt gleich sind, da die Zinsberechnung unter anderem von den Einkommensverhältnissen abhängt.

Weitere Informationen dazu → Beamtendarlehen Rechenbeispiele


Welche Sicherheiten sind bei Beantragung erforderlich?

Da Beschäftigte im öffentlichen Dienst nahezu ein unkündbares Arbeitsverhältnis besitzen, sind Sicherheiten wie eine Anzahlung, eine nicht im Rahmen des Beamtendarlehens abgeschlossene Dienstunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung für den Abschluss eines Beamtendarlehens nicht unbedingt nötig. Der Berufsstatus als solches ist als Sicherheitskriterium ausreichend.

Weitere Informationen dazu → Sicherheiten für das Beamtendarlehen


Ist ein Verwendungszweck anzugeben?

Das Beamtendarlehen ist in seiner Verwendung dem Kreditnehmer freigestellt, das heißt, es besteht keine verpflichtende Angabe über den Einsatzzweck des Darlehensbetrages. Es hat sich jedoch in der Vergangenheit gezeigt, dass der Beamtenkredit oftmals zu folgenden Zwecken eingesetzt wurde:

- Haussanierung
- Autokauf
- Urlaubsfinanzierung
- Finanzierung der Ausbildung der Kinder bzw. Enkel
- Anschaffung von Gebrauchsgütern wie TV, Möbel usw.

Weitere Informationen dazu → Verwendungszweck des Beamtendarlehens


Gewinnermittlung und Gewinnauszahlung

Da das Beamtendarlehen mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelt ist, kommt es durch die regelmäßige Einzahlung der monatlichen Beiträge zu einer Überschussbeteiligung, was auch als Gewinnsumme bezeichnet wird. Diese kann dem Darlehensnehmer bei Antragstellung nicht garantiert werden. Jedoch kommt es nur bei einer äußerst geringen Anzahl von Darlehensnehmer, zumeist aufgrund finanzieller Faktoren wie einer unregelmäßigen Beitragszahlung, zu keiner Auszahlung.

Weitere Informationen dazu → Überschussbeteiligung – Überschussanteile


Beamtendarlehen und Schufa

Um eine finanzielle Sicherheit für beide Vertragsparteien – dem Kreditnehmer und der ERGO Versicherungsgruppe – zu gewährleisten, ist es nötig bei einem Beamtendarlehen Antrag eine Schufa-Auskunft einzuholen. Damit wird unter anderem die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers geprüft. Das dient nicht nur der ERGO Versicherungsgruppe zum Schutz, sondern auch dem Kreditnehmer vor einer eventuell späteren unzureichenden Zahlungsfähigkeit aufgrund zu vieler Darlehensverträge. Es gilt zu beachten, dass bei einer Beamtendarlehen Anfrage keine Schufa-Auskunft eingeholt wird. Sie dient lediglich zur Bereitstellung detaillierter auf die Person zugeschnittener Zinskonditionen und den Bedingungen der ERGO Versicherungsgruppe.

Beamtendarlehen Anfrage → keine Schufa-Auskunft
Beamtendarlehen Antrag → Schufa-Auskunft

Weitere Informationen dazu → Beamtendarlehen, Umschuldung und Schufa


Beitragszahlung während der Laufzeit

Die Beitragszahlung für das Beamtendarlehen ist monatlich ausgerichtet. Sie erfolgt gewöhnlich durch Lastschrift vom Girokonto des Kreditnehmers. Die monatlichen Beiträge während der Laufzeit bestehen aus den anfallenden Zinsen und eines Beitrags der Lebensversicherung. Diese wird zu Beginn der Antragstellung in Höhe des Darlehens ebenfalls abgeschlossen und dient während der Laufzeit einerseits als Todesfallschutz sowie anderenfalls zum Ende der Laufzeit als Tilgung für das Beamtendarlehen.


Reguläre und vorzeitige Tilgung des Darlehens

Der ERGO Beamtenkredit kann regulär sowie auch vorzeitig getilgt werden. Regulär erfolgt die Tilgung des Beamtendarlehens am Ende der Laufzeit, bei der durch Einmalzahlung das Darlehen beglichen wird. Das Kapital zur Einmalzahlung stammt aus Ihren eingezahlten monatlichen Beiträgen in die Kapitallebensversicherung. Es ist ratsam eine regelmäßige Beitragszahlung anzustreben, da sonst mögliche frei werdende Gewinnsummen nicht ausgezahlt werden können und zur Tilgung des Darlehens eingesetzt werden.

Eine vorzeitige Tilgung des Beamtendarlehens kann durch Sonderzahlungen geschehen. Als Sonderzahlungen sind hier Einmalzahlungen sowie gesonderte Teilzahlungen zu definieren. Sofern das Beamtendarlehen durch außerplanmäßige Teilzahlungen getilgt wird, verringert sich automatisch der zu leistende Monatsbeitrag. Bei einer Begleichung des Beamtenkredits durch eine vorzeitige Einmalzahlung entstehen Ihnen keine Zusatzkosten. Eine häufig von Banken geforderte Vorfälligkeitsentschädigung entfällt ebenso (unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Kündigungsfrist und einer Rückzahlung des Darlehensrestbetrages).

Weitere Informationen dazu → Rückzahlung des Beamtendarlehens


Einzureichende Unterlagen

Um einen Beamtenkredit beantragen zu können, sind einige Unterlagen wie Einkommensnachweise einzureichen. Welche Nachweise vom Kreditnehmer persönlich einzureichen sind, erfährt er bei einer Beamtendarlehen Anfrage.

Weitere Informationen dazu → Beamtendarlehen Unterlagen


Anfallende Gebühren

Beim ERGO Beamtenkredit fallen keine zusätzlichen Service- und Bearbeitungsgebühren an. Beim alternativen DSL Beamtenkredit wird eine Bearbeitungsgebühr von 2 Prozent erhoben. Bei einer vorzeitigen Tilgung wird zudem keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Alle Beratungsgespräche mit unserer Generalagentur sowie die Anfragen- und Antragsbearbeitung sind für den Kreditnehmer kostenfrei.
Jetzt den Vorteil nutzen und sich fachlich und korrekt durch unsere Versicherungsexpertin Patrizia Ammirato beraten lassen.

Weitere Informationen dazu → Kosten und Gebühren

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