Glossar: Disagio

Als Disagio bezeichnet man einen bestimmten Wert, welcher erhoben wird, wenn ein Kredit oder ein Wertpapier ausgegeben wird, sprich ausgezahlt wird. Man bezeichnet Disagio auch als vorweggenommenen Zins. Beispiel: die Kreditsumme beträgt insgesamt 100 Euro. Ausgezahlt werden aber nur 91 Euro, die restlichen 9 Euro sind das fällige Disagio. Zurückzahlen muss der Schuldner aber die vollen 100 Euro. Im Gegenzug wird aber dann ein niedriger Zinssatz vereinbart. Aufgrund des Disagio kann die monatliche Belastung gesenkt werden.

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