02. März 2011
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied auf Grundlage der EU-Gleichstellungsrichtlinien von 2004 in seinem Urteil am Dienstag, den 01. März 2011, dass Versicherer ab Ende 2012 keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Versicherungsverträgen mehr tätigen dürfen. Unterscheidungskriterien zwischen den Geschlechtern dürfen demnach nicht mehr als Risikofaktoren angesehen werden.
Ab Ende 2012 sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, Unisex-Tarife einzuführen, die ohne die Einberechnung eines statistischen Risikos kalkuliert werden sollen. Bisher galten Ausnahmeregelungen bezüglich der EU-Gleichstellungsrichtlinie, die eigentlich schon seit dem 21. Dezember 2007 greift. Diese wurden mit dem Urteil am Dienstag gänzlich abgeschafft. Das Gericht gab den Versicherungsunternehmen eine Übergangsfrist bis zum 21. Dezember 2012 sich tariflich anzupassen.
Bisher waren Frauen in Privaten Krankenversicherungstarifen (häufig Beamte) oftmals mit höheren Tarifbeiträgen belegt worden, als Männer, trotz gleicher Kriterien. Grund dafür waren die angeblich höheren Ausgaben, verursacht durch Schwangerschaften usw., für die Versicherer. In Kfz-Versicherungstarifen wurden Frauen aufgrund der statistisch niedrigeren Unfallrate häufig mit geringeren Beiträgen belegt als ihre männlichen Kollegen. In der Lebensversicherungsbranche mussten Frauen bisher ebenfalls häufig niedrigere Tarifbeiträge leisten, da ihnen die Statistik eine mindestens fünfjährige höhere Lebenserwartung zuschreibt als Männer.
Jedoch mussten sie aufgrund ihrer angeblich höheren Lebenserwartung oftmals in der privaten Rentenversicherung tiefer in die Tasche greifen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen befürchtet mit Einführung der Unisex-Tarife höhere Kosten für Versicherungsnehmer. Versicherungsunternehmen weisen dies jedoch bislang zurück. Bestehende Versicherungsverträge seien von den Neuregelungen nicht betroffen.
Quelle: zeit.de