30. Juni 2013
Zurzeit kassiert die NRW-Regierung für die geplanten ungleichen Anpassungen der Beamtenbesoldung reichlich Prügel. So sollen gut verdienende Beamte keine Gehaltserhöhung erhalten. Jetzt heizt die Opposition die Debatte weiter an und die FDP prüft eine Verfassungsklage. Allerdings will die CDU hier nicht mitziehen.
Gegen das geplante Gesetz in Nordrhein-Westfalen zu der Anpassung der Beamtenbesoldung prüft die FDP jetzt eine Verfassungsklage. Dabei will die rot-grüne Landesregierung im Juli ihre umstrittenen Pläne durch den Landtag bringen. In der vergangenen Woche fand bereits eine Sachverständigenanhörung statt. Hierdurch wurden die Bedenken der FDP noch verstärkt. Zumindest erklärte dies am Freitag der FDP-Fraktionschef namens Christian Lindner der Nachrichtenagentur „dpa“ in Düsseldorf.
Der Gesetzentwurf, der unterschiedliche Anpassungen je nach Besoldungsgruppe sowie Nullrunden vorsieht, wurde von zahlreichen Experten als verfassungswidrig angesehen. Für eine gemeinsame Klage will die FDP nun die CDU-Fraktion gewinnen.
FDP-Fraktionschef Lindner soll ein abstraktes Normenkontrollverfahren anstreben. Hierbei sollen subjektive Rechte nicht verletzt werden. Allerdings kann dies laut der Landesverfassung lediglich von der Landesregierung oder aber von den Landtagsabgeordneten (mindestens ein Drittel Mehrheit) entsprechend beantragt werden. Jedoch besitzt die FDP lediglich 9,3 Prozent der Sitze. Darüber hinaus sollen auch einige Gewerkschaften Verfassungsklagen in Erwägung ziehen.
Erneut fordert auch der CDU-Landtagsfraktionschef namens Karl-Josef Laumann die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Allerdings wolle die CDU erst über das weitere Vorgehen entscheiden, wenn das Gesetz verabschiedet wurde. In einer Mitteilung teilte Laumann mit, dass solch eine Entscheidung nicht sofort, sondern sorgfältig geprüft werden müsse.
Den Vorstoß begründete Lindner mit erheblichen Tarifsteigerungen bei den Beamten und auch den Angestellten des öffentlichen Dienstes in der Privatwirtschaft. So betonte er, dass die Beamtenschaft ein Recht darauf habe, einen „fairen Anteil am Aufschwung“ zu erhalten. Lediglich in einer finanziellen Notlage könnte hiervon abgewichen werden.
Rot-Grün habe keine hinreichende Rechtfertigung angesichts der Rekordeinnahmen und der Niedrigzinsen, argumentierte Lindner weiter. Wenn der Gesetzentwurf verabschiedet wird, könnte die Landesregierung die Alimentationspflicht gegen den Beamten verletzen, die im Grundgesetz verankert ist. Der Verfassungsrechtler Prof. Kyrill Schwarz hatte bereits diese Auffassung in der Anhörung vertreten.
Bereits seit Wochen protestieren die Beamten gegen die Ungleichbehandlung. So sollen die Angestelltentarife lediglich auf die unteren Beamtenbesoldungsgruppen bis einschließlich A10 übertragen werden. Eine leichte Erhöhung soll es nur für zwei mittlere Gruppen geben. Zudem sind zwei Nullrunden für die oberen Dienstgruppen ab A13 vorgesehen. In diesem und im nächsten Jahr erhalten die Angestellten lediglich 5,6 Prozent mehr Gehalt.
Laumann erklärte, dass er sich vorstellen könne, dass Rot-Grün ein verfassungswidriges Gesetz bewusst verabschieden will. So müsse auf die Proteste reagiert und der Entwurf überarbeitet werden. Als Vorbild nannte er hier Saarland, denn hier habe man sich auf verfassungskonformes und sachgerechtes Vorgehen geeinigt. Eine genaue Prüfung wurde von NRW-Finanzminister namens Norbert Walter-Borjans von der SPD nach der Expertenanhörung angekündigt.
Quelle: muensterschezeitung.de
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