04. Februar 2013
Der Bund Deutscher Kriminialbeamter (BDK) fordert ein eigenes Strafrecht für ältere Personen. Demnach sollen Senioren mildere Strafen erhalten wie dies auch im Jugendstrafrecht aktuell der Fall ist.

Bildquelle: © rudall30 – Fotolia.com
Derzeit sind rund sechs Prozent der Straftaten durch Senioren ausgeübt worden. Davon sind etwa 70 Prozent Ersttäter. Als Grund für die strafrechtlichen Übergriffe sieht der BDK die steigende Altersarmut. Diebstähle werden dabei immer häufiger.
Kritik hingegen kommt von der CSU. Diese teilte mit, dass man eine Bestrafung nicht am Alter festmachen könne, mit Ausnahme von jugendlichen Straftätern. Zudem würde das bisherige Strafrecht etliche Möglichkeiten bieten, um auf die Umstände eines Senioren einzugehen.
Die CDU sieht dies ähnlich. Diese äußerte sich dahingehend, dass man eine Schuldfähigkeit feststellen müsse. Diese ist jedoch nicht am Alter gebunden.
Für die Beamten ist dies „Stuss“, denn sie wissen oftmals aus eigener Erfahrung, dass längere Haftstrafen für Senioren hinsichtlich der Gesundheit anders zu werten sind als für jüngere Personen. Schon jetzt gibt es in Gefängnissen eigene Abteilungen für Senioren. Ein eigenes Strafrecht sei jedoch auch hier überflüssig.
Quelle: welt.de
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