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Wer Schulden nicht bezahlt, bekommt Besuch vom Inkassobüro

28. Juni 2015

Schulden sind heutzutage nichts Außergewöhnliches mehr. Ob nun die Strom- und Telefonrechnung oder die Miete, immer mehr Menschen verschulden sich entweder bei Unternehmen oder Freunden. Schätzungsweise sechs Millionen Deutsche kommen allein aus den Schulden nicht mehr heraus. Wenn die Rechnungen über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt werden, dann setzen Gläubiger professionelle Geldeintreiber ein wie Anwälte oder Inkassobüros.

Inkassounternehmen haben nicht den besten Ruf

Die Inkassobranche boomt aufgrund der schlechten Zahlungsmoral der Bundesbürger. Die Eintreiber sind also gut beschäftigt. Jedoch gelingt es im Durchschnitt nur bei der Hälfte der Fälle, das Geld einzutreiben. Rund vier Milliarden Euro kommen jährlich zusammen, wenn die Schuldner doch noch irgendwo Geld auftreiben. Meistens kommen die Gläubiger zwar nicht an das gesamte geforderte Geld, jedoch oftmals an einen Teil davon. Trotz ihres Erfolgs kämpft die Branche mit Imageproblemen. Unseriöse Firmen setzen gegen die Schuldner oft rabiate Methoden ein, um an das Geld zu gelangen. Bullige Mitarbeiter, extreme Vorgehensweisen oder sogar Drohungen muss der Schuldner aber nicht hinnehmen. Verbraucherschützer raten bei solchen Fällen, Ruhe zu bewahren und dubiose Firmen anzuzeigen.

Post vom Inkassobüro? Ein paar Verhaltenstipps

Seriöse Firmen arbeiten anders. Die Mehrzahl der Dienste meldet sich per Post. Bei berechtigten Forderungen muss der Schuldner reagieren, denn als nächstes kommt der Gerichtsvollzieher. Wer Ruhe bewahrt, ist immer auf der sicheren Seite. Gut beraten ist jeder, der sich an eine offizielle Schuldnerberatungsstelle wendet. Zudem sollte man nichts unterschreiben, was man nicht versteht. Sollten die Forderungen unberechtigt sein, ist es ratsam, sich zu wehren. Entweder hilft die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.

Schulden können teuer werden

Unternimmt man nichts und lässt die Frist zum Widerspruch gegen den Gläubiger verstreichen, kann es teuer werden. Die Schulden werden nun zwangsweise durch den Gerichtsvollzieher oder durch Lohnpfändung eingetrieben. Ist der Bescheid rechtskräftig, dann verjährt die Forderung erst nach 30 Jahren. Zudem muss der Schuldner die Kosten für das Inkassobüro zahlen. Deswegen sollten die Betroffenen auch auf die Gebühren der Schuldeneintreiber achten. Da die Preise in der Branche frei gestaltbar sind, fallen die Rechnungen dieser Unternehmen oft höher aus, als die der geldeintreibenden Anwälte. Jedoch gibt der Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen auch Richtlinien für die Honorare vor, die als Orientierungshilfe dienen können. Bei der Beschwerdestelle des Verbands kann man auch die Rechnung auf zu hohe Kosten überprüfen lassen.