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Pensionsanhebung für Bundesbeamte

16. Juni 2012

Die Pensionen sind im Jahr 2018 um 2,99 %, im Jahr 2019 um 3,09 % und im Jahr 2020 vom 01.03.2020 bis 31.08.2020 um 1,06 % gestiegen. Bei der im September und Oktober 2020 stattfindenden Besoldungsrunde werden die nächsten Besoldungserhöhungen festgelegt werden. Gefordert wird eine Erhöhung von 4,8 % mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Überblick der letzten Besoldungserhöhungen

  • 2020: 01.03.2020-31.08.2020: +1,06 %
  • 2019: 01.04.2019-29.02.2020: +3,09 %
  • 2018: 01.03.2018-31.03.2019: +2,99 %
  • 2017: 01.02.2017-28.02.2018: +2,35 %
  • 2016: 01.03.2016-31.01.2017: +2,2 %
  • 2015: 01.03.2015-28.02.2016: +2,2 %
  • 2014: 01.03.2014-28.02.2015: +2,8 %
  • 2013b: 01.08.2013-28.02.2014: +1,2 %
  • 2013a: 01.01.2013-31.07.2013: +1,2 %
  • 2012b: 01.03.2012-31.12.2012: +3,3 %

Rückblick

Die Pension von Bundesbeamten soll gemäß den Plänen der Koalition bis August 2013 um bis zu 491 Euro pro Monat steigen. Das Ruhegehalt soll dabei rückwirkend zum 01. März 2012 um 3,3 Prozent, zum 01. Januar 2013 um 1,2 Prozent und zum 01. August 2013 ebenso um 1,2 Prozent steigen.

Demnach würde sich die Pension inhaltlich und zeitgleich gemäß der Anpassung der Beamtenbesoldung an das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst vom 31. März 2012 erhöhen.

Für die einzelnen Beamtengruppen wirkt sich die Pensionsanhebung unterschiedlich aus. So steigt die Höchstpension eines Oberamtsrates um 191 Euro auf 3.487 Euro. Die Pension eines Oberstudiendirektors würde sich um 261 Euro monatlich auf 4.771 Euro erhöhen, die eines Staatssekretärs dagegen sogar um 491 Euro auf 8.974 Euro pro Monat. Weitere Anhebungsbeispiele können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen.

Diagramm: Pensionserhöhung für Bundesbeamte

Pensionserhöhung für Bundesbeamte ab August 2013

Quelle: bild.de