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Neues Gesetz für Beamte – Pensionsansprüche

29. Oktober 2014

Am vergangenen Freitag wurde im Bundesrat der 67. Punkt von 88 Tagesordnungspunkten bestimmt: Die Portabilität von Pensionsansprüchen. Während der Sitzung gab die Pressestelle des Bundesrats 15 Pressemitteilung heraus. Jedoch wurde der Beamten-Beschluss verschwiegen und so berichtete keine einzige Nachrichtenagentur über das Thema. Dabei wurden hier nicht nur die Beamtenprivilegien erweitert, sondern es wurde auch mit einem Grundsatz des Beamtentums gebrochen: Anstellung auf Lebenszeit.

Das zuvor vom Bundestag beschlossene neue Gesetz sieht vor, dass Beamte auch dann eine Pension erhalten, wenn sie beschließen sollten, in die freie Wirtschaft zu wechseln. Dieses war ihnen vorher faktisch verwehrt, denn es hieß stets: Einmal ein Beamter, immer ein Beamter. Wer also den Status aufgab, verlor damit auch alle Pensionsansprüche. Zwar würde der Staat den Beamten rückwirkend bei der Rentenversicherung anmelden, jedoch würde die Rente wesentlich geringer ausfallen.

Mitnahme der Pensionsansprüche bei Wechsel

Jetzt hat der Bund für seine Staatsdiener die Portabilität eingeführt und wer wechselt, darf die Pensionsansprüche mitnehmen. Das heißt, der Beamte erhält von der Pensionsgrenze an trotzdem sein Altersgeld.

Bei dem neuen Gesetz soll es nicht darum gehen, einer Massenflucht von Staatsdienern aus dem Dienst zu ermöglichen. Vielmehr gehe es darum, erst mal neue Beamte zu bekommen, nach dem der Wettbewerb immer härter wird – vor allem mit der Industrie um den Nachwuchs für den öffentlichen Dienst. Alle Bundestagsparteien sind sich hierüber einig. So kann der Staat diesen Wettbewerb mit der Bezahlung nicht gewinnen, jedoch vielleicht, wenn er auf gute Arbeitsbedingungen und Sicherheit verweist und einen 20-Jährigen nicht auf lebenslängliches Bleiben festlegt.

Massenflucht soll verhindert werden

Damit es nicht zu einer Massenflucht kommt, hat das Gesetz jetzt vorgebaut. So wird es das Altersgeld nur dann geben, wenn ein Beamter mindestens sieben Jahre geblieben ist. Darüber hinaus liegt das Altersgeld um 15 Prozent niedriger, als die „normale“ Pension. Im Grunde ist es also so: Wer wechselt, der verliert auch etwas, stürzt aber nicht finanziell ins Bodenlose.

Vergleichbare Regelungen haben nur Niedersachen und Baden-Württemberg. Hingegen wird in Rheinland-Pfalz noch von der rot-grünen Regierung noch darüber nachgedacht. Dabei tun sich die Länder schwer, die Beamten zeitgemäß zu bezahlen. So sind es bei ihnen 40 Prozent des Etats, die für das Personal draufgehen. Hingegen beträgt die Quote beim Bund lediglich neun Prozent.

Die Einsicht, dass das Problem drängt, ist immer noch nicht weit verbreitet. So erklärte CDU-Innenpolitiker Schuster, dass es in Deutschland selbstverständlich sei, dass der öffentliche Dienst funktioniere.

Quelle: sueddeutsche.de